07. Oktober 2019

Geldwäsche – in Deutschland ein großes Problem

Die Immobilienpreise in Deutschland steigen immer weiter. Wenig bekannt ist allerdings, dass auch Geldwäsche maßgeblich für die explosionsartig ansteigenden Preise mitverantwortlich ist. 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögen werden laut Schätzungen der Antikorruptionsorganisation Transparency International in Immobilien investiert. Auf dem deutschen Markt sind das pro Jahr schätzungsweise mehrere Milliarden Euro.

Problem: Barzahlung

Zum einen liegt das daran, dass Immobilien in Deutschland noch bar bezahlt werden dürfen. Gleiches gilt für den Automarkt aber vor allem für Juweliere und Edelmetallhändler. Ein idealer Markt für Kriminelle, die ihre illegalen Einnahmen aus dem Drogen- und Prostitutionsgeschäft „loswerden“ wollen.

Gemäß dem Geldwäschegesetz müssen sich Gewerbetreibende von den Käufern erst ab einem Barbetrag von 10.000 Euro den Ausweis vorlegen lassen und diesen dann als Kopie zu den Akten legen. Kommt ihnen ein Käufer verdächtig vor, sollten sie eine Geldwäscheverdachtsmeldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) einreichen. Die Behörde ist beim Zoll angesiedelt, kommt aber mit der Bearbeitung der Fälle kaum hinterher.

Zu wenig Stellen bei den Aufsichtsbehörden

Immobilienmakler und andere Gewerbetreibende aus dem Nichtfinanzsektor unterliegen der Zuständigkeit der jeweiligen Bundesländer. Und laut dem Bundesfinanzministerium waren für diese Arbeit 2018 bundesweit lediglich 238 Vollzeitstellen eingesetzt. Bei deutschlandweit 35.000 Immobilienmaklern, 7.500 Schmuck- und Uhrenfachhändlern sowie Tausenden von Autohändlern also kein Wunder, dass die Behörden nicht hinterherkommen. Außerdem führt die dezentrale Organisation der Aufsichtsbehörden dazu, dass Geldwäscher einfach von einem Bundesland zum nächsten weiterziehen können, ohne entdeckt zu werden.

Ein weiteres Problem: Die verpflichteten Händler schrecken in der Regel davor zurück, Verdachtsfälle zu melden. Im gesamten Jahr 2018 wurden von den laut Geldwäschegesetz Verpflichteten aus dem Nichtfinanzsektor gerade einmal 597 Verdachtsfälle gemeldet: 31 Verdachtsanzeigen kamen dabei von Immobilienmaklern, lediglich acht von Notaren. Die Frage, die sich alle stellen: Was passiert, wenn der Verdacht unbegründet war? Schließlich will keiner seinen Kunden verlieren. Das macht die Situation nicht einfacher.

Wenn Sie laut Geldwäschegesetz verpflichtet sind, potenzielle Verdachtsfälle zu melden, sich aber nicht sicher sind bzw. die möglichen Konsequenzen fürchten, beraten wir Sie gerne und vertreten Ihre Interessen, um Sie in jeder Hinsicht abzusichern. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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