24. Juli 2023

Geldwäscheauflagen gegen N26-Bank bleiben bestehen – BaFin sieht weiteren Handlungsbedarf

Nachdem die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) Mängel der Geldwäscheprävention bei der N26-Bank festgestellt hatte, verhängte sie gegenüber der N26-Bank mehrere Auflagen. Auch zwei Jahre später bestehen jedoch weiterhin Defizite bei der Geldwäschebekämpfung, die in einigen Fällen auch zu Lasten von Bankkunden gehen. Warum die Defizite weiterhin bestehen und welche Auswirkungen diese haben, können Sie hier lesen.

Defizite bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung

Unternehmen im Finanzsektor sind verpflichtet, den Missbrauch des Finanzsystems durch Verschiebung von Geldern illegaler Herkunft sowie die Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die BaFin  sieht bei der N26-Bank diesbezüglich Defizite und weiteren Handlungsbedarf. So hat die BaFin am 31.03.2023 geldwäscherechtliche Auflagen gegenüber der N26-Bank verlängert und teilweise auch konkretisiert. Die Wachstumsbeschränkungen für Neukundinnen und Neukunden bleiben bestehen. Auch der Sonderbeauftragte, der die Beseitigung der bestehenden Defizite überwachen soll, bleibt weiterhin tätig.

Defizite gibt es nach Angaben der BaFin vor allem bei der Meldung von Geldwäscheverdachtsfällen an die Financial Intelligence Unit (FIU). Die FIU ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Dadurch sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Finanztransaktionen verhindert werden. Die N26-Bank ist nach Aussage der BaFin in den letzten Jahren zu schnell gewachsen und hat es dabei versäumt, Prozesse und Kontrollen entsprechend weiterzuentwickeln. Die Identitätsprüfung der N26-Bank bei der Eröffnung eines Kontos erfolgt ausschließlich online. Mag das für die Kunden durchaus attraktiv sein, führt dies jedoch dazu, dass Betrüger offenbar mit einer gefälschten oder gestohlenen Identität ohne größeren Aufwand ein Konto eröffnen können. N26-Konten sind bereits oft zum Betrug von Dritten verwendet worden. Durch die Zusammenarbeit mit der BaFin sind diesbezüglich bereits Besserungen eingetreten.

Was Sie tun sollten, wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind

Sobald Sie merken sollten, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, sollten Sie umgehend bei der Polizei eine Anzeige erstatten.

Sollten die Täter Zugriff auf Ihr Konto erhalten haben, sollten Sie dieses umgehend unter dem Sperrnotruf 116 116 sperren lassen.

Auch sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Bank aufnehmen und Einblick in die Transaktionsliste verlangen.

Welche Ansprüche Ihnen zustehen

Sind Sie Opfer eines Betruges geworden, stehen Ihnen Ersatzansprüche zu. Die Betrüger sind dabei häufig nicht greifbar, da deren Identität nicht festgestellt werden kann bzw. diese aus dem Ausland agieren. Den Betrügern kommt es hierbei zugute, dass die N26-Bank die Identitätsprüfung nur online durchführt. Da die Defizite bei der N26-Bank bestehen, ist es im Einzelfall möglich, auch diese in Anspruch zu nehmen. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch, welche Ansprüche Ihnen zustehen und welche Möglichkeiten Sie haben.

von Kerstin Messerschmidt
Kerstin Messerschmidt

Angestellte Rechtsanwältin

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

5/5 Sterne (1 Stimme)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen