Gilt das Einzahlungslimit auch in der Wettstation?
Durch unsere Kanzlei wurden Anfang des Jahres 2023 im Glücksspielrecht erste Klagen wegen eines Verstoßes gegen das Einsatz- bzw. Einzahlungslimit von 1.000 € eingereicht. Bislang kann dieser Klagetypus eine beachtliche, positive Bilanz aufweisen – zwischenzeitlich liegen zahlreiche positive Entscheidungen vor. Geltend gemacht wurde ein Verstoß gegen die Limitierung bislang im Bereich des Online-Glücksspiel. Aber gilt das 1.000 €-Limit auch beim terrestrischen Spiel vor Ort? Die Antwort lautet: Ja. Wir klären auf.
Grundsätzlich soll durch das Einzahlungslimit den Gefahren des Online-Glücksspiels begegnet werden. Die ständige Verfügbarkeit und die mangelnde soziale Kontrolle, haben den Gesetzgeber dazu bewogen, bei der Online-Spielteilnahme eine monatliche Einzahlungsgrenze von 1.000 € festzusetzen.
Das Spiel in einer Wettstation wird vom Gesetzgeber als weniger gefährlich eingestuft: Öffnungszeiten verhindern eine dauerhafte Verfügbarkeit, das Personal kontrolliert (im Idealfall) die interessierten Spieler.
Hierbei stellt sich die Frage, wie mit den, in Spielerkreisen bekannten, Kundenkarten umzugehen ist.
Beim Wetten mit einer Kundenkarte, können Wetten stationär oder online platziert werden. Hierbei muss beachtet werden, dass die im Onlinebereich geltende Einzahlungsgrenze von 1.000 € nur allzu leicht umgangen werden könnte. Zahlt ein Spieler in der Wettstation vor Ort mehr als 1.000 € ein, so wäre das im Internet geltende Einzahlungslimit nicht verletzt. Trotzdem kann mit dem eingezahlten Guthaben auch Online gespielt werden.
Diese Problematik wurde vom Gesetzgeber erkannt. Um eine Umgehung zu verhindern, wurde die Norm des § 21a IV S.2 GlüStV 2021 wie folgt gefasst:
Die für Wetten in der Wettvermittlungsstelle getätigten Zahlungen sind nicht im Rahmen des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits nach § 6c Absatz 1 zu erfassen, es sei denn, die Einzahlungen oder Gewinne aus den Sportwetten, die in der Sportwettvermittlungsstelle abgeschlossen worden sind, werden auf dem Spielkonto nach § 6a gutgeschrieben und können als Einsatz für Glücksspiele im Internet verwendet werden.
Das Gesetz hält fest, dass Wettvermittlungsstellen im Grundsatz von der Einzahlungslimitierung nach § 6c GlüStV 2021 befreit sind. Werden allerdings Einzahlungen auf einem Konto gutgeschrieben, welches auch online nutzbar ist, greifen die Regelungen zum Limit.
In der Praxis nutzen wohl die meisten Anbieter von Online-Glücksspiel Kundenkarten, welche sowohl die Spielteilnahme vor Ort, als auch im Internet ermöglichen. Eine Rückforderung bei Spielverlusten, die auf einen Verstoß gegen das Einzahlungslimit fußen, können somit gerichtlich geltend gemacht werden.
Sofern Sie Glücksspielverluste zu beklagen haben, die 1.000 € im Monat übersteigen, sollten Sie nicht zögern und Kontakt zu uns aufnehmen.
Die Anwaltskanzlei Lenné ist seit Jahren im Bereich des Glücksspielrechts tätig, hat eine Vielzahl von Grundsatzentscheidungen erstritten und hat auch im Bereich der „Limitklagen“ eine Vorreiterrolle eingenommen.
Wir freuen uns auf Ihre Terminbuchung, um in Ihrem Fall eine kostenlose Einschätzung abgeben zu können!

Benedikt Nilges
Angestellter Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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