31. Mai 2019

Griechenland-Gläubiger gehen leer aus: EZB haftet nicht

Die Europäische Zentralbank (EZB) haftet nicht für Verluste, die Privatanlegern aus dem Zwangsumtausch griechischer Staatsanleihen entstanden sind. Eine entsprechende Klage von Anleihe-Investoren wurde nun vom Gericht in Luxemburg abgewiesen. Die Investoren hätten dem von der EZB im Jahr 2012 beschlossenen Tausch der Schuldtitel zwar nicht zugestimmt, doch laut Ansicht der Richter habe es sich hierbei nicht um einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Eigentumsrechte gehandelt.

Im Zuge der Schulden- und Finanzkrise war es zu einem umfangreichen Rettungsprogramm für die Regierung in Athen gekommen. 2012 hatte Griechenland dann einen Schuldenschnitt beschlossen und bot den Inhabern von griechischen Staatsanleihen den Umtausch in neue Papiere an – mit einem Abschlag von 50 Prozent des Nennwerts. Im Zuge dessen wurden auch Gläubiger zum Umtausch gezwungen, die dem nicht freiwillig zugestimmt hatten. Medienberichten zufolge sollten Privatanleger so rund 37 Milliarden Euro zur Rettung des verschuldeten Staates beitragen.

EZB billigte Schuldenschnitt

Im Februar 2012 gab die EZB eine Erklärung ab, in der sie den Schuldenschnitt durch die griechische Regierung billigte. Darin betonte sie unter anderem, wie wichtig es sei, die finanzielle Stabilität aller europäischer Mitgliedsstaaten aufrechtzuerhalten. Außerdem verwies sie darauf, dass die griechische Regierung die alleinige Verantwortung dafür trage, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die letztlich ihre Schuldentragfähigkeit gewährleisten würden.

Letztlich wurde der Schuldenverzicht mit über 90 Prozent der Gläubigeranteile beschlossen. Für außenstehende Anleihebesitzer eine schwache Rechtsposition, denn die meisten griechischen Staatsanleihen wurden nach inländischem Recht begeben. So suchten einige der Anleger nach einer anderen Adresse für einen möglichen Schadensersatz und reichten Klage gegen die Europäische Zentralbank ein.

Kläger warfen EZB enteignenden Eingriff vor

Die Kläger bezeichneten den Schuldenschnitt als rechtswidrig und warfen der EZB einen „enteignenden Eingriff“ vor. Wegen der Stellungnahme der EZB sahen sie diese in der Pflicht, ihnen die Schäden zu ersetzen. Als Begründung gaben sie an, die EZB habe es unterlassen, deutlich auf die Verletzung von Grundrechten hinzuweisen, unter anderem auf den Grundsatz, dass geschlossene Verträge einzuhalten seien.

Ihrer Ansicht nach hätte die europäische Zentralbank Griechenland darauf hinweisen müssen. Da sie dies nicht getan habe, sei die EZB für den Wertverlust haftungspflichtig.

Bei den Klägern handelt es sich um eine Bank, ein Consulting-Unternehmen und zwei Privatpersonen. Die höchste Forderung von knapp 2,4 Millionen Euro zuzüglich Zinsen hatte die Bank gestellt.

Gericht: Anleger hätten mit Verlusten rechnen müssen

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg sah das anders und sprach sich für die EZB aus. Diese sei nicht in der Pflicht, die Belange einzelner Anleger zu vertreten. Vielmehr hätten die Kläger mit Verlusten rechnen müssen, da eine Investition in staatliche Schuldtitel stets mit dem Risiko eines Vermögensschadens einherginge.

Das Gericht befand, dass „die Herabsetzung des Wertes der streitigen Schuldtitel in Bezug auf den verfolgten Zweck keinen unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellte.“ Schließlich wäre ohne den Umtausch vermutlich ein erheblicher Schaden für das Gemeinwohl entstanden. Die Käufer hätten außerdem damit rechnen müssen, dass die Staatsanleihen mit Risiken behaftet sind, da sie die Papiere zu einer Zeit gekauft hätten, als die Krise bereits eingetreten war.

Die Kläger haben jetzt noch die Möglichkeit, eine Instanz weiter zum Europäischen Gerichtshof zu gehen. Wir werden Sie in dem Fall zur weiteren Entwicklung informieren. Sollten Sie als Anleger von diesem Fall betroffen sein und Fragen zur rechtlichen Situation haben, stehen wir Ihnen gerne für eine juristische Beratung zur Verfügung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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