Guido Lenné auf BR24 zu den Defiziten des neuen Glücksspielstaatsvertrags
Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist am 01. Juli 2021 in Kraft getreten. Online-Glücksspiel wurde damit zwar erlaubt, dafür wurden aber auch strenge Regeln aufgestellt, um die Verbraucher vor Spielsucht zu schützen. Das sollte u. a. durch das Einrichten einer zentralen Aufsichtsbehörde gewährleistet werden. Die gibt es aber noch gar nicht und somit große Defizite bei der Kontrolle und dem Verbraucherschutz, wie Guido Lenné in der BR24-Sendung „Der Funkstreifzug“ erklärt.
Hat sich der Spielerschutz durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag wirklich verbessert?
Voraussetzung für das Erteilen einer Lizenz für Online-Glücksspiel sollte laut neuem Glücksspielstaatsvertrag die Anbindung an die Sperrdatei Oasis sein. Viele Spielsüchtige hofften daher, sich direkt am 01.07. sperren lassen zu können – auch in den Spielhallen vor Ort. Doch diese haben dafür noch gar nicht die technischen Möglichkeiten. Und auch online ist das Sperren nicht so einfach wie gehofft, denn auf den Seiten muss man teilweise erstmal durch sämtliche Spielangebote scrollen, bis man zur Sperrfunktion kommt. Und das kann für die Spielsüchtigen bereits verheerend sein.
Auch die geplante zentrale Aufsichtsbehörde gibt es noch nicht. Das heißt, es werden Glücksspiel-Lizenzen an Anbieter vergeben, eine Kontrolle, ob diese auch die Voraussetzungen und geforderten Maßnahmen zum Schutz vor Spielsucht erfüllen, erfolgt jedoch nicht wie geplant. Bis die Aufsichtsbehörde also steht, müssen sich die Länder um die Sache kümmern und die Zuständigkeiten untereinander aufteilen.
Das bedeutet auch, dass gegen Anbieter, die sich nicht an die neuen Regeln halten, auch nicht behördlich vorgegangen wird. Es gibt also weiterhin Anbieter ohne Lizenz am Markt. Auch Guido Lenné bestätigt, dass in seiner Kanzlei – die Spielern hilft, ihr in illegalen Online-Casinos verzocktes Geld zurückzufordern – ein ebenso hoher Bedarf auf Spielerseite besteht wie vor Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags.
Voraussichtlich erst zum 01.01.2023 soll eine funktionierende, zentrale Aufsichts- und Kontrollbehörde ihre Arbeit aufnehmen. Bis dahin ist kaum mit einer nennenswerten Verbesserung für Spielsüchtige zu rechnen. Deshalb steht die Anwaltskanzlei Lenné auch weiterhin Spielern zur Seite, die ihre bei illegalen Angeboten verzockten Einsätze zurückfordern möchten. In einem kostenlosen Erstgespräch beraten Guido Lenné und sein Team die Spieler zum besten Vorgehen.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.