25. April 2022

Guido Lenné bei der ARD: Ärger mit Gebühren bei Banken und Sparkassen

Gegen diverse Banken sind derzeit Musterklagen der Verbraucherzentrale anhängig. So auch gegen die Stadtsparkasse Niederrhein in Moers. Denn auch hier hatten Kunden die zu Unrecht erhobenen Gebühren zurückgefordert. Doch die Bank verweigerte die Erstattung. Begründung: Das Urteil des Bundesgerichtshofs aus vergangenem Frühjahr würde nur die Postbank betreffen.

Lenné: Argumentation der Banken nichts weiter als ein Taschenspielertrick

Verunsicherte Bankkunden in solchen und ähnlichen Fällen wenden sich seit einiger Zeit zuhauf an Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Der bestätigt in diesem aktuellen TV-Beitrag, dass sich das gesprochene Urteil tatsächlich nur auf die Postbank beziehe, da diese die beklagte Partei in dem Verfahren gewesen sei. Die Argumentation der Banken, ihre AGB seien nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens gewesen, hält er jedoch für einen Taschenspielertrick. Denn die Banken würden durchweg sehr ähnliche Geschäftsbedingungen nutzen. Dementsprechend betreffe das BGH-Urteil auch diese und die Kunden hätten daher berechtigte Ansprüche auf Erstattung.  

Beschwerden seitens der Bankkunden gegen Finanzinstitute häufen sich nicht nur in der Anwaltskanzlei Lenné. Auch bei der Sparda-Bank West gibt es Missmut unter den Kunden. So forderte z. B. der Kunde im TV-Beitrag diese Gebühren zurück. Die Bank zahlte zwar, kündigte jedoch kurz darauf das Konto – ohne Angabe von Gründen. Dabei handelt es sich durchaus um einen Kunden, an dem die Bank zuvor gut verdient hatte.

Zustimmung zur Gebührenerhöhung: Was können Bankkunden tun?

Guido Lenné jedenfalls rät betroffenen Bankkunden, Gebührenerhöhungen seitens der Bank keinesfalls einfach so zuzustimmen, sondern diese im Zweifelsfall von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Vor einer Kontokündigung durch die Bank müssten die Kontoinhaber sich jedenfalls nicht ängstigen. Sie sollten jedoch einen Marktvergleich anstellen und die Konditionen der verschiedenen Banken vergleichen. Zeigt der Marktvergleich, dass die Gebührenerhöhung der eigenen Bank im Rahmen liege, könne man dieser dann auch guten Gewissens zustimmen, so der Leverkusener Anwalt.

Das Thema ist nicht nur in der Anwaltskanzlei Lenné topaktuell. Der Beitrag aus der WDR Servicezeit wurde auch in der ARD-Sendung „Live nach neun“ wiederholt und steht Ihnen hier zur Verfügung. Verunsicherte Bankkunden können sich nach wie vor von Guido Lenné zu ihren Optionen in einem unverbindlichen Erstgespräch beraten lassen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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