22. März 2023

Guido Lenné im WDR: Ärger mit der Ratenschutzversicherung

Die Restschuldversicherung soll einspringen, wenn der Kreditnehmer die Raten für sein Darlehen nicht mehr bezahlen kann. Doch oft produzieren solche Versicherungen mehr Kosten als Nutzen und haben extrem komplexe Bedingungen. Wenn sie dann nicht zahlen, ist das für den Versicherungsnehmer eine Katastrophe.

Kundin nach Unfall arbeitsunfähig – Restschuldversicherung zahlt nicht

So auch für die Kreditnehmerin, über die der WDR in der Sendung Servicezeit kürzlich berichtete: Sie hatte eine Ratenschutzversicherung für ihr neues Auto abgeschlossen. Nach einem Sturz wurde sie arbeitsunfähig und konnte langfristig die Raten der Autofinanzierung nicht mehr bezahlen. Da sollte die Restschuldversicherung, die sie über die kreditgebende Bank abgeschlossen hatte, einspringen. Doch die Versicherung zahlte nicht, sondern hielt sich stattdessen nur monatelang mit der Prüfung des Falls auf. Der Grund: Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte die Kundin nicht sofort die Restschuldversicherung in Anspruch genommen, sondern zunächst die Raten 3 Jahre weitergezahlt. Als sie später dann die Versicherung in Anspruch nehmen wollte, war in der Zwischenzeit eine Anschlussfinanzierung für das Auto und somit ein neuer Vertrag zustande gekommen. Aufgrund vermeintlich widersprüchlicher Angaben seitens der Kundin wollte die Versicherung nicht zahlen.

Guido Lenné: Abschluss einer Ratenschutzversicherung gut überlegen

Der WDR wandte sich an Guido Lenné. Der Rechtsanwalt aus Leverkusen kritisiert das komplexe Produkt Ratenschutzversicherung schon länger, z. B. weil es den Kredit selbst deutlich teurer macht. In diesem Fall betrugen die Mehrkosten für die Restschuldversicherung 8,4 Prozent des Gesamtbetrags. Lenné rät dazu, sich den Abschluss einer solchen Ratenschutzversicherung sehr gut zu überlegen und die Konditionen genau zu prüfen. Zumal gerade mal 0,3 Prozent aller Ratenschutzverträge überhaupt in Anspruch genommen werden. In Fällen, in denen es bei Zahlungsverweigerung seitens der Versicherung Aussage gegen Aussage stünde, hätten die Versicherer oft die besseren Karten, weil sie die Kundengespräche genau dokumentierten, erklärt Lenné.

Am Ende zahlte die Versicherung doch noch. Die ausführliche Geschichte erfahren Sie hier im Videobeitrag. In vielen anderen Fällen wird die Zahlung aber verweigert und der Abschluss der Versicherung hat den Betroffenen lediglich zusätzliche Kosten produziert. In seiner Kanzlei hilft Guido Lenné seinen Mandanten, ihre Ansprüche gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Wenn auch Sie Ärger mit Ihrer Restschuldversicherung haben, lassen Sie sich unverbindlich im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs beraten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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