06. Dezember 2019

Guido Lenné im WDR: Bankkarte gestohlen – wer haftet für abgehobene Beträge?

Einer Bankkundin wird die Geldbörse samt EC-Karte gestohlen und kurze Zeit später haben die Diebe am Geldautomaten schon 2.000 € von ihrem Bankkonto abgehoben, noch bevor sie die Karte sperren lassen konnte. Die Bank will das Geld nicht ersetzen. Sie wirft der Bankkundin Fahrlässigkeit vor, weil sie die 4-stellige PIN auf der Karte oder im Portemonnaie notiert haben müsse. Andernfalls hätten die Diebe wohl kaum Geld abheben können. Doch das war nicht der Fall. Die Kundin fühlt sich zu Unrecht beschuldigt. Doch wie kommt sie nun an ihr Geld?

Banken bestehen häufig auf sog. Anscheinsbeweis

Fälle wie diesen von der WDR Servicezeit dokumentierten gibt es leider häufig. Und Guido Lenné weiß, auf welche Strategie die Banken setzen. „In solchen Fällen geht die  Bank regelmäßig davon aus, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat, dass er die PIN-Nummer zum Beispiel auf der Karte notiert hat,“ erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Dann soll der Kunde auf seinen Kosten sitzenbleiben, weil er seine Daten eben nicht ordnungsgemäß geschützt hat.“

Die Banken bestehen in solchen Fällen auf den sogenannten Anscheinsbeweis, der es erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze, Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen. Doch was kann man als Bankkunde tun, wenn man seine PIN-Nummer gar nicht notiert hat? Wie beweist man die eigene Unschuld?

Anscheinsbeweis allein reicht nicht

Die Nummer kann beispielsweise zuvor geklaut worden sein, z. B. an einem entsprechend manipulierten, elektronischen Zahlungsgerät. Selbst bei EC-Kartenlesern für kontaktloses Zahlen ist dies möglich, weiß auch die Polizei. Demzufolge wurde vor zwei Jahren das Gesetz geändert, sodass nämlich der Anscheinsbeweis allein nicht mehr ausreichend ist. Seitdem muss die Bank die Fahrlässigkeit mit zusätzlichen Beweismitteln belegen. Das geht zum Beispiel mit sogenannten Transaktionsprotokollen.

Wie diese Aufschluss geben, wie einfach es für Diebe sein kann, die richtige 4-stellige PIN zu „erraten“, und was Bankkunden in dieser verzwickten Situation tun können, erfahren Sie hier im Videobeitrag. Guido Lenné steht Bankkunden in seiner Leverkusener Kanzlei in solchen Fällen zur Seite, damit sie ihr gestohlenes Geld ersetzt bekommen. Wenn Sie ebenfalls Opfer eines Diebstahls geworden sind und in einer vergleichbaren Auseinandersetzung mit Ihrer Bank stecken, nutzen Sie für ein erstes Gespräch mit dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einfach die kostenlose Erstberatung in der Anwaltskanzlei Lenné.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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