Guido Lenné im WDR: Bankschließfach geplündert und kein Schadensersatz
Wertsachen und wichtige Dokumente sind am besten in Bankschließfächern aufgehoben. Das sollte man zumindest annehmen. Doch tatsächlich werden jedes Jahr zahllose Bankschließfächer aufgebrochen. Die Täter werden dabei nur selten gefasst. Zumindest erhalten die Geschädigten doch dann Schadensersatz von der Bank? Leider auch nicht immer, wie dieser Beitrag der WDR-Servicezeit zeigt. Der Kundin in diesem Beitrag wurde das Bankschließfach bei der Volksbank Köln Bonn aufgebrochen und Schmuck sowie Bargeld im Wert von 28.000 € gestohlen. Von der Bank gibt es keinen Schadensersatz. Die langjährige Bankkundin hatte immerhin eine Zusatzversicherung in Höhe von 15.000 € abgeschlossen.
Viele Banken werben mit ihren hohen Sicherheitsstandards bei den Schließfächern. Z. B., dass sich die Schließfächer in einem Sicherheitsbereich befinden, zu dem nur Personen Zugang haben, die einen Identifikationsnachweis erbringen und über eine entsprechende Zutrittsberechtigung verfügen. Doch in vielen Fällen reichen auch diese Sicherheitsmaßnahmen nicht aus.
Haften Banken für aufgebrochene Schließfächer?
Die WDR Servicezeit fragt bei Guido Lenné nach. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mahnt zur Vorsicht: „Die Wertsachen in Bankschließfächern sind schon oft versichert, allerdings kann die Höhe der Versicherung, je nach Anbieter, variieren.“ Bankkunden rät er daher, im Vorfeld genau zu überlegen, was sie im Bankschließfach deponieren möchten und welchen Wert diese Dinge haben. Anschließend gilt es zu prüfen, ob automatisch alle Wertsachen versichert sind oder ob evtl. eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss.
Bis zu welcher Höhe die Banken für Diebstahl haften variiert von Institut zu Institut stark. Laut Stiftung Warentest haften von 52 getesteten Anbietern von Bankschließfächern einige gerade mal bis zu einer Höhe von 2.500 €, andere wiederum mit bis zu 40.000 €. Doch je nach Inhalt des Bankschließfachs reicht auch dieser Betrag nicht immer aus.
Banken müssen ihrer Sorgfaltspflicht angemessen nachkommen
Guido Lenné betont, dass die Banken haften, wenn sie ihren Sorgfaltspflichten nicht angemessen nachkommen – etwa wenn die Zugangskontrollen nicht regelmäßig erfolgt sind oder die Videoüberwachung ausgeschaltet war. Die Bankkundin im Videobeitrag erhielt allerdings von der Volksbank Köln Bonn keinen Schadensersatz. Und das obwohl die Tresortür offen gestanden hatte und der oder die Einbrecher ungehinderten Zugang zum Schließfachraum hatte. Auch eine Videoüberwachung gab es zu dem Zeitpunkt dort scheinbar nicht.
Grundsätzlich gilt, dass der Kunde beweisen muss, wie hoch der entstandene Schaden ist. Zwar hatte die Kundin den Wert ihres Schmucks in einem Gutachten bestätigen lassen, allerdings erst nach dem Diebstahl. Deshalb rät Lenné, sich im Vorfeld entsprechend abzusichern und eine Inventarliste sowie Anschaffungsbelege bereitzuhalten. Welche Tipps der Leverkusener Anwalt sonst noch für Bankkunden mit Schließfächern hat, erfahren Sie hier im Videobeitrag.
Geschädigte, deren Bank keinen Schadensersatz zahlen möchte, können sich in der Anwaltskanzlei Lenné beraten lassen. In einem unverbindlichen Erstgespräch prüfen Guido Lenné und sein Team, ob sich die Ansprüche gegenüber der Bank durchsetzen lassen, und kämpfen anschließend dafür, den Betroffenen zu ihrem Recht und zumindest einem teilweisen finanziellen Schadensersatz zu verhelfen.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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