15. April 2020

Guido Lenné im WDR: Baukindergeld immer wieder von KfW abgelehnt

Junge Familien, die bei der KfW einen Antrag auf Baukindergeld stellen möchten, müssen gewisse Kriterien erfüllen, z. B.:

  • Sie haben mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Sie sind Eigentümer der Immobilie und
  • nutzen diese auch selbst.
  • Das Haushaltseinkommen liegt nicht über 90.000 € brutto im Jahr bei einem Kind (höher wenn mehr Kinder).

 

Doch viele Anträge werden von der KfW dennoch abgelehnt. Dabei sind die Ablehnungsgründe oft reine Formfehler, wie dieser Beitrag der WDR Servicezeit zeigt. Wenn der Antrag dann erneut gestellt wird, ist in vielen Fällen die Frist abgelaufen, sodass der Antrag erneut abgelehnt wird. Die KfW beruft sich dabei auf die Chancengleichheit. So könne sie keine Ausnahmen machen, wenn die Förderbedingungen nicht eingehalten würden.

Wer einen Fehler macht, hat schlechte Karten

Juristisch ist das problematisch: Wird der Antrag abgelehnt, habe man meist schlechte Karten, weiß Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, denn es besteht kein Rechtsanspruch auf das Baukindergeld. Gesetzliche Regelungen hierzu gibt es nicht. „Wer das Geld verteilt, der stellt die Regeln auf, nach denen das Geld verteilt wird“, so Lenné im Gespräch mit dem WDR. Wer also bei der Antragstellung einen Fehler macht, und sei es auch nur ein kleiner Formfehler, der hat also zunächst einmal schlechte Karten und muss auf eine zweite Chance hoffen. Eine Rechtsprechung gibt es hierzu bislang nicht, daher gibt es aus juristischer Sicht auch keine klare Antwort in solchen Fällen.

Die Ablehnungsgründe sind dabei oft marginal: Antrag zu früh gestellt, dann Antrag zu spät gestellt, Formfehler usw. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass das Fördergeld gar nicht ausgezahlt werden soll. Das Fazit von Guido Lenné: „Wenn die Familie Baukindergeld beantragen möchte, dann kommt es wirklich darauf an, dass man diese formalen Kriterien penibel einhält. Da muss man sich vorher informieren, gerade weil jetzt so strikt abgelehnt wird.“

Welche Kriterien es genau zu erfüllen gilt und welche Stolpersteine es gibt, erfahren Sie hier im Videobeitrag. Die Anwaltskanzlei Lenné steht den Antragstellern ebenfalls beratend zur Seite. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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