08. November 2022

Guido Lenné im WDR: im Schadenfall unterversichert – was nun?

Wer unterversichert ist, muss im Schadenfall schnell doppelt zahlen. So erging es auch zwei unterschiedlichen Versicherungsnehmern, über die die WDR-Sendung Servicezeit kürzlich berichtete. Denn nach einem Brand kam zu der ohnehin belastenden Situation noch ein weiterer Schreck hinzu: Die Geschädigten waren drastisch unterversichert.

Police gerade erst aktualisiert und trotzdem unterversichert

Die Wohngebäude- und Hausratversicherung der einen Familie war erst zwei Jahre zuvor aktualisiert worden. Der Versicherungsvertreter war sogar im Haus gewesen. Doch wie sich nach dem Brand herausstellte, war die Versicherungssumme ein Drittel zu niedrig. Wie konnte hier eine so dramatische Unterversicherung vorliegen?

Auf Nachfrage der WDR-Redaktion gab die Versicherung an, die Versicherungsnehmer seien im Beratungsgespräch darauf hingewiesen worden, dass die gewählte Versicherungssumme sehr niedrig und im Schadenfall eine mögliche Unterversicherung zu prüfen sei. Die Summe sei jedoch, ungeachtet der Warnung, nicht erhöht worden. Das habe man sowohl im Beratungsprotokoll als auch im Versicherungsschein vermerkt. Doch eine solche Warnung hat die Familie von ihrem Versicherungsvertreter niemals erhalten. Die WDR-Redaktion fordert daraufhin beim Versicherer das Beratungsprotokoll an. Darin findet sich im Kleingedruckten ein Hinweis darauf, dass die Versicherungssumme pro qm zu niedrig sei und daher im Schadenfall eine Unterversicherung vorliegen könne. Was sich im Beratungsprotokoll nicht findet, ist die Unterschrift der Kunden. Von einer möglichen Unterversicherung wussten sie nichts.

Die Servicezeit berichtet noch über einen weiteren Fall, in dem es zu einem Brand in der Werkstatt eines Ehepaares kam. Dort lag ebenfalls eine deutliche Unterversicherung vor. Die Werkstatt war mit 220.000 Euro versichert. Der eigentliche Wert lag aber bei 330.000 Euro. Die Geschädigten wandten sich daraufhin an Guido Lenné. Der versteht die Frustration der Geschädigten, die schon seit Jahren bei ihrer Versicherung waren. „Wie es da jetzt zu so einer großen Unterversicherung kommen kann, ist eigentlich kaum erklärbar“, so der Leverkusener Anwalt.

Geschädigte bekommen nur die Hälfte der benötigten Summe

Und es könnte für die Versicherten sogar noch schlimmer kommen, denn es besteht die Möglichkeit, dass weniger als zwei Drittel der Versicherungssumme ausgezahlt werden. Nicht nur liegt eine Unterversicherung von einem Drittel vor, die eigentliche Schadenssumme wird auch noch einmal um ein Drittel reduziert, erklärt Lenné. Für die Geschädigten bedeutet das, dass sie nur die Hälfte dessen bekommen, was sie jetzt eigentlich brauchen würden.

Dabei müssten die Versicherungsvertreter die Kunden eigentlich darauf hinweisen, dass die Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität hin zu prüfen ist. Denn von Umbaumaßnahmen bis hin zu Neuanschaffungen können viele Dinge die Parameter der Versicherung beeinflussen. Doch in der Wirklichkeit bleiben solche Hinweise und entsprechende Beratungen häufig aus.

Die Anwaltskanzlei Lenné kämpft für Geschädigte, die nicht angemessen beraten wurden und im Schadensfall unterversichert waren. Zusätzlich hat Guido Lenné noch einen hilfreichen Tipp für die Versicherungsnehmer. Welcher das ist, erfahren Sie hier im Videobeitrag. Wenn auch Sie einen Schaden erlitten haben und feststellen mussten, dass Sie unterversichert sind, lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos in der Anwaltskanzlei Lenné zu Ihrem Fall beraten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

5/5 Sterne (3 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen