14. Juni 2022

Guido Lenné im WDR: kein Kredit wegen nicht gelöschtem Schufa-Eintrag

Alle Schulden bezahlt und trotzdem noch ein negativer Schufa-Eintrag – das kann zu unangenehmen Problemen führen. So auch für die Familie in einem aktuellen Beitrag der Sendung WDR Servicezeit. Das Ehepaar wollte das Haus, in dem es zur Miete wohnte, vom Eigentümer kaufen. Eine passende Finanzierung war auch schon gefunden. Sogar der Notartermin stand schon fest. Doch wenige Tage vor Vertragsabschluss zog die Bank ihr Finanzierungsangebot aufgrund eines negativen Schufa-Eintrags zurück. Von diesem Eintrag wusste das Ehepaar bis dato nichts.

Mit negativem Schufa-Eintrag noch nicht einmal ein Handyvertrag möglich

Die Schufa speichert Informationen zur Kreditwürdigkeit einzelner Personen und Unternehmen. Der WDR erkundigt sich bei Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, zu den Einträgen und deren Auswirkungen für Verbraucher. Der Anwalt hat beruflich viel mit der Schufa zu tun und äußert sich kritisch: „Was die Schufa macht, das kann man schon fast als Zwangsmitgliedschaft beschreiben. Man kann sich als Verbraucher kaum davor schützen, dass man in der Schufa gelistet ist.“ Verbraucher, die versuchten sich dagegen zu wehren, würden nahezu vom Markt ausgeschlossen und würden teilweise noch nicht einmal einen Handy-Vertrag bekommen, so der Leverkusen Anwalt. Sich zu entziehen, sei nahezu unmöglich.

Im Falle des Ehepaares aus dem Videobeitrag stammte der negative Schufa-Eintrag noch aus der vorherigen Ehe der Frau. Ihr Ex-Mann hatte damals finanzielle Schwierigkeiten, weshalb sie einen Kreditantrag mitunterzeichnete. Nach der Scheidung war dieser Kredit scheinbar offengeblieben. Doch es kam zu einer Einigung mit der Bank, die Forderung wurde beglichen und die Angelegenheit hätte damit erledigt sein müssen. Der Schufa-Eintrag aber bleibt noch drei Jahre bestehen, auch wenn die Schulden bezahlt wurden, weshalb die Bank im aktuellen Fall ihr Kreditangebot für die Hausfinanzierung zurückzog. Schuldenfrei heißt also noch lange nicht kreditwürdig.

Juristisch fragwürdig: Schulden bezahlt aber Schufa-Eintrag bleibt bestehen

Unter juristischen Aspekten ist das allerdings ein fragwürdiges Vorgehen, weiß Guido Lenné. Es sei bei der Schufa durchaus üblich, auch erledigte Forderungen drei Jahre in der Schufa-Auskunft zu vermerken. Ob dagegen vorgegangen werden könne, das müsse im Einzelfall geprüft werden, so der Fachanwalt.

Für die Ehefrau aus dem WDR-Beitrag hätte sich der ganze Ärger vermeiden lassen, wenn die Schufa sie über den (fort-)bestehenden Eintrag informiert hätte. Eine Forderung, die schon seit Jahren gestellt wird. Doch bislang ohne Erfolg. Für die Verbraucher wäre es wünschenswert, wenn die Schufa sie automatisch über negative Einträge informieren würde, so Lenné. Doch diesen Arbeitsaufwand lehnt die Schufa scheinbar ab. Auf Nachfrage der Redaktion verweist man hier auf die Selbstauskunft, die Verbraucher kostenlos einmal im Jahr bestellen könnten und die sämtliche Anfragen, Einträge und den Basisscore enthielte.

Die Familie im Videobeitrag hat die Angelegenheit nicht weiter verfolgt. Verbraucher, die zwar schuldenfrei sind aber immer noch einen negativen Schufa-Eintrag haben und gegen diesen vorgehen möchten, können sich in der Anwaltskanzlei Lenné dazu beraten lassen. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen Guido Lenné und sein Team den individuellen Fall sowie die Erfolgschancen, juristisch gegen den Eintrag vorzugehen. Den Beitrag der WDR Servicezeit können Sie sich hier ansehen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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