13. November 2020

Guido Lenné im WDR: nachträglich Ärger mit der Corona-Soforthilfe

Guido Lenné im WDR: nachträglich Ärger mit der Corona-Soforthilfe

Im Rahmen des ersten coronabedingten Lockdowns im Frühjahr dieses Jahres beantragten auch zahlreiche Soloselbstständige die von der Regierung bereitgestellte Corona-Soforthilfe. Im Nachhinein kam es jedoch in einigen Fällen zu bösen Überraschungen. Mitunter gab es sogar Post von der Staatsanwaltschaft, in der dem Antragsteller beispielsweise Subventionsbetrug und wahrheitswidrige Angaben vorgeworfen wurden.

So auch im Falle eines Ingenieurs, der zum Zeitpunkt des Lockdowns freiberuflich für einen Automobilzulieferer tätig war. Die Zusammenarbeit wurde jedoch im Zuge der Corona-Krise beendet. Der Ingenieur beantragte die Soforthilfe NRW für Soloselbstständige, die er auch erhielt. Da er aber im Laufe der Jahre zwischenzeitlich auch als angestellter Projektleiter beschäftigt worden war, warf ihm nun die Staatsanwaltschaft vor, die Förderbedingungen – also selbstständig tätig zu sein – nicht zu erfüllen. Damit läge ein Subventionsbetrug vor.

Rechtliche Grauzone?

Der Ingenieur verwies darauf, dass seine Tätigkeit erfordere, hin und wieder kurzzeitig angestellt zu sein. Anders ginge es in seinem Gewerk nicht, weil er sonst ca. ein Drittel der Aufträge nicht bekommen würde. Zu dieser rechtlichen Grauzone holt sich der WDR Expertenrat von Guido Lenné. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt die Auffassung, dass der Ingenieur als förderwürdig zu bewerten sei, weil seine besondere berufliche Situation es mit sich brächte, dass er zeitweise kurzfristig angestellt und dann wieder über längere Zeit als Selbstständiger tätig sei. „Grundsätzlich ist er eher als Selbstständiger einzuordnen“, so der Leverkusener Anwalt.

Probleme auch in Bezug auf Lebenshaltungskosten

Probleme gab es auch bei Soloselbstständigen, die die Corona-Soforthilfe für die Sicherung des Lebensunterhalts, also für Wohnen, Krankenversicherung usw., nutzen wollten, so wie es das Land NRW eigentlich eingeräumt hatte. Doch wurden diese Vergabekriterien vom Land NRW rückwirkend wieder geändert. Von dem Geld dürften nun doch lediglich fixe Betriebskosten bezahlt werden. Diese haben aber viele Soloselbstständige gar nicht oder nur in geringer Form, vor allem dann, wenn sie von zu Hause arbeiten. Zwar hat das Land NRW die einmalige Anrechnung von 2.000 € aus der Soforthilfe für Lebenshaltungskosten dann doch vorgesehen, nur ist das auf die Monate März, April, Mai verteilt für viele lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Einziger Ausweg: Arbeitslosengeld II.

Wer während des ersten Lockdowns die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen und im Nachhinein Probleme bekommen hat, z. B. wie im oben beschriebenen Fall mit der Staatsanwaltschaft, dem steht die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite und prüft, ob die Vorwürfe legitim sind oder möglicherweise dagegen vorgegangen werden kann. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Den vollständigen Beitrag der WDR Servicezeit können Sie sich hier ansehen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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