Guido Lenné im WDR-Radiointerview: Glücksspieleinsätze zurückfordern
Eigentlich regelt der Glücksspielstaatsvertrag ziemlich klar, wer wie und unter welchen Voraussetzungen Glücksspiel in Deutschland anbieten darf. Und doch gibt es gerade im Online-Bereich viele illegale Anbieter, die diese Regeln missachten und bei denen Spieler hohe Summen verzocken. Die gute Nachricht für die Spieler: Wenn die Anbieter gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, lassen sich die verspielten Einsätze oft zurückholen. Wie das geht und ab welcher Summe es sich lohnt, darüber spricht Guido Lenné im Radiointerview im WDR5.
Vor Gericht von Vorteil: Wenn Wettanbieter nachweislich gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen
Per Glücksspielstaatsvertrag gibt es zahlreiche Auflagen, die auch Online-Glücksspielanbieter erfüllen müssen, um eine Lizenz für den deutschen Markt zu erhalten. Leider gibt es aber zahllose Anbieter, die Online-Glücksspiel auch ohne Lizenz und unter Missachtung der gesetzlichen Auflagen in Deutschland zugänglich machen. Und genau da setzt Rechtsanwalt Guido Lenné an, wenn er für seine Mandanten die verspielten Einsätze zurückholt. Da wird zunächst geprüft, ob der Anbieter eine Lizenz für den deutschen Markt hat, ob er gemäß den Auflagen die Identität und Bonität des Spielers überprüft und das Einzahlungslimit (nicht mehr als 1.000 Euro im Monat) beachtet hat usw. Hat der Anbieter sich über die Auflagen hinweggesetzt, ist das ein Argument, dass die Anwaltskanzlei Lenné vor Gericht nutzen kann, um die verlorenen Einsätze ihrer Mandanten zurückzuholen. Auch sämtliche Tricks der Anbieter, um die Klage abzuwenden oder hinauszuzögern sind dem Leverkusener Rechtsanwalt bekannt.
Aufwendig: Rückforderung der Einsätze lohnt sich ab einer Höhe von 5.000 Euro
Viele der illegalen Online-Anbieter haben ihren Sitz im europäischen Ausland, häufig auf Malta. Dabei handelt es sich aber meistens um Briefkastenfirmen. Diese Anbieter sind also nicht nur schwer zu greifen, es ist auch nicht immer ganz einfach, sie vor ein deutsches Gericht zu bringen. Die Anwaltskanzlei Lenné hat sich auf die Recherche zur Identität der Anbieter spezialisiert und weiß, wie sie erfolgreich Klage gegen sie einreicht. Das ist allerdings mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden, weshalb Guido Lenné und sein Team erst ab einer bestimmten Höhe der Verluste zu einem rechtlichen Vorgehen raten: „[…] unter 5.000 Euro ist es wirtschaftlich schwierig.“ Zumal es bei solchen Verfahren auch immer Restrisiken gibt, wenngleich die Rechtsprechung zugunsten der Spieler weitestgehend gefestigt ist. So wird dem Spieler vom Gericht möglicherweise nicht die volle Summe, sondern nur eine Kompromisslösung zugesprochen und ggf. muss er auch die Gerichts- und Anwaltskosten anteilig selbst tragen. Nach oben gibt es bei den Verlusten hingegen keine Grenzen, so Lenné. „Unser größter Fall hat eine knappe Million Euro verzockt.“
Auch beim Glücksspiel vor Ort können ggf. Verluste zurückgeholt werden
Es sind vor allem Online-Glücksspielanbieter, die sich über die Auflagen des Glücksspielstaatsvertrags hinwegsetzen, doch auch Spieler, die beim analogen Glücksspiel vor Ort Geld verzockt haben, können, wenn Regelverletzungen seitens des Casinos vorliegen, unter Umständen ihr Geld zurückverlangen. Lediglich die Beweismöglichkeiten gestalten sich beim analogen Glücksspiel oft als schwieriger. Während online die Zahlungen genau nachgewiesen werden können, wurden vor Ort die Einsätze möglicherweise bar getätigt, sodass es schwieriger wird, die Einsätze und Verluste zu belegen.
In unzähligen Verfahren konnte Guido Lenné bereits erfolgreich für seine Mandanten die verlorenen Einsätze zurückholen. Pro Jahr wenden sich mehrere Hundert Spieler an den Rechtsanwalt, um ihr Geld zu retten. Wenn auch Sie betroffen sind, vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Guido Lenné prüft dann Ihren individuellen Fall und setzt Ihnen die Chancen auf Erfolg genau auseinander. Wenn Sie wissen möchten, was Guido Lenné sonst noch zum Thema illegales Glücksspiel zu berichten weiß, hören Sie sich hier den vollständigen WDR-Beitrag an.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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