07. November 2022

Guido Lenné im WDR: Sparbuchauflösung oft schwieriger als gedacht

Das früher so beliebte Sparbuch ist dank ständig fallender Zinsen und Inflation inzwischen ein Auslaufmodell. Kein Wunder also, dass zahllose Sparbuchbesitzer diese nun auflösen möchten. Doch an das gesparte Geld zu kommen ist gar nicht so einfach. Das musste auch ein Ehepaar feststellen, über dessen Fall die WDR Servicezeit kürzlich berichtete.

6 Monate nach der Kündigung des Sparbuchs immer noch kein Geld

Die Rentner hatten über 40 Jahre bei der Postbank gespart und wollten das Sparbuch, in dem zwischenzeitlich 8.000 € zusammengekommen waren, nun auflösen. Ein halbes Jahr nach der Kündigung hatten sie ihr Geld aber immer noch nicht erhalten. Mehrfache Nachfragen und Beschwerden, selbst per Einschreiben, wurden seitens der Postbank ignoriert. Wie das sein kann, wollte der WDR von Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wissen. Der kennt das Problem von seinen Mandanten. Üblicherweise habe man eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, um an das gesamte Gesparte zu kommen, so Lenné. Wenn man sein Geld schneller haben wolle, so wären 2.000 € pro Monat in der Regel kein Problem. Alles, was darüber hinaus ginge, erfordere die Zahlung von Vorschusszinsen. Aber immerhin käme man dann schneller an Teile des Ersparten.

Wie sich Sparbuchbesitzer wehren können

Das Sparbuch mal eben schnell aufzulösen ist also gar nicht möglich. Im vorliegenden Fall hatte die Postbank das Sparbuch auf die Kündigung hin aber direkt einbehalten, sodass die Rentner gar nicht mehr an ihr Geld kamen. Auf Nachfrage der Redaktion zu der langen Wartezeit hieß es von Seiten der Bank, man habe zum Zeitpunkt der Kündigung mit kurzfristigen, coronabedingten Personalausfällen zu kämpfen gehabt. Dieses Argument lässt Guido Lenné jedoch nicht gelten. Er rät den Sparern in solchen Fällen, der Bank eine Frist von 14 Tagen zu setzen, innerhalb der diese reagieren und eine Aussage dazu treffen muss, wann die Sparer an ihr Geld kommen. Reagiert die Bank dann immer noch nicht, so könne man sich kostenlos an entsprechende Beschwerdestellen bzw. Ombudsleute wenden. Die Beschwerdestelle für alle privaten Geldinstitute ist der Bundesverband deutscher Banken. Aber auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann Beschwerde eingelegt werden.

Auch die Rentner aus dem WDR-Beitrag hatten sich an eine Ombudsperson gewandt. Denn nicht nur zahlte die Postbank das Geld aus dem Sparbuch nicht aus, sie verlangte zudem „in der Sterbesache“ die Übersendung der Sterbeurkunde, bevor man sich weiter um den Fall kümmern könne. Ein extrem peinlicher Patzer. Nachdem sich die Redaktion zu dieser Panne bei der Postbank erkundigte, entschuldigte sich die Bank für den peinlichen Fehler und gab an, man werde das Sparbuch noch am selben Tag auflösen und das Guthaben auf das Konto des Rentnerehepaares überweisen – zusammen mit einer Entschädigung in Höhe von 100 € für die Unannehmlichkeiten und die lange Wartezeit.

Guido Lenné: auch bei den Zinsen genau hinsehen

Sollte es bei der Auflösung eines Sparbuches zu Problemen kommen, sollten sich Bankkunden also unbedingt an eine der verschiedenen Stellen oder direkt an einen Rechtsanwalt wenden und um Hilfe bitten. Fachanwalt Guido Lenné hat für die Sparer noch einen weiteren Tipp: Es lohne sich, bei der Sparbuchauflösung genau nachzurechnen, wie viel Zinsen man eigentlich bekommen müsste und wie viel Zinsen tatsächlich ausgezahlt wurden. Da gebe es nicht selten Differenzen. „Es lohnt sich hinzugucken. Oft sind da erhebliche Nachzahlungen möglich“, so Lenné.

In solchen Fällen und auch bei anderen Schwierigkeiten in Bezug auf die Auflösung von Sparbüchern steht Guido Lenné seinen Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. Betroffene können sich hierzu in der Anwaltskanzlei Lenné kostenlos und unverbindlich in einem Erstgespräch beraten lassen. Den vollständigen WDR-Beitrag mit allen Tipps von Guido Lenné können Sie sich hier ansehen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4,6/5 Sterne (5 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen