26. Oktober 2022

Guido Lenné im WDR: versteckte Kostenfalle in Riester-Verträgen

Rente gut, alles gut. Das dachten sich viele, die einen Riester-Sparplan abgeschlossen haben und mit staatlichen Förderungen ihre Rente sichern wollten. So auch ein Kunde der Sparkasse Günzburg-Krumbach, über den die WDR-Sendung Servicezeit in einem aktuellen Beitrag berichtet. Er hatte einen solchen Banksparplan abgeschlossen, um für den Ruhestand vorzusorgen. Am Ende der Laufzeit sollte das Geld aus dem Banksparplan dann in eine sog. Leibrente eingezahlt werden. Von der Bank erhielt er bei Rentenantritt das entsprechende Angebot in Form eines Rentenversicherungsvertrags. Dabei sollte der vollständige angesparte Betrag in eine Sofort-Riesterrente eingezahlt werden. Und dann der Schock: Als Gebühr dafür berechnete ihm die Bank vier Prozent der Gesamtsumme. Das war dem Sparer bei Vertragsabschluss keineswegs bekannt gewesen. Die Bank hatte es nicht kommuniziert. Und es kamen noch weitere Abzüge hinzu, sodass sich die Kosten am Ende sogar auf sechs Prozent der Gesamtsumme beliefen.

Kostenfalle im Kleingedruckten der Verträge

So wie diesem Sparer geht es schätzungsweise einer Million anderen Menschen, die für ihre Rente auf einen vermeintlich kostengünstigen Riester-Sparplan gesetzt hatten. Dabei heißt es in den Verträgen des sog. Altersvorsorgesparvertrags „Vorsorgeplus“ der Sparkasse Günzburg-Krumbach, dass „während der gesamten Vertragslaufzeit keine Abschluss- und Vertriebskosten sowie keine Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals“ berechnet würden. Von den Gebühren also keine Rede. Lediglich bei Vereinbarung einer Leibrente in der Auszahlungsphase würden dem Sparer ggf. angemessene Abschluss- bzw. Vermittlungskosten berechnet, heißt es weiter. Und da ist sie, die Kostenfalle.

Guido Lenné: AGB unwirksam

Ist ein solcher Vertrag überhaupt rechtens, will die Servicezeit wissen und wendet sich an Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er hat bereits zahllose Mandanten in ähnlichen Fällen vertreten, denn auch andere Banken haben solche Kostenfallen in den Klauseln ihrer Verträge versteckt. Für ihn ist klar: „Die Sparkasse will dem Kunden hier Kosten in Rechnung stellen, die […] nicht gerechtfertigt sind.“ Die AGB, auf die sich das Finanzinstitut dabei beruft, hält Guido Lenné zumindest in Teilen für unwirksam. Da Gerichte in anderen Riester-Fällen größtenteils für die Kunden geurteilt haben, ist der Leverkusener Anwalt auch in diesem Fall zuversichtlich.  

Wie genau das System von Banken und Versicherungen für die Abzocke mit der Rentenversicherung funktioniert, erfahren Sie hier im Video-Beitrag. Wenn auch Sie einen solchen Riester-Sparplan abgeschlossen haben und Ihre Bank Sie nun plötzlich zur Kasse bitten will, steht Ihnen Guido Lenné gerne zur Seite. In vielen Verfahren hat er seine Mandanten bereits erfolgreich gegen Banken und Sparkassen vertreten. Lassen Sie sich unverbindlich im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs beraten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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