Guido Lenné im WDR: Vorsicht vor Anzahlungen beim Autohändler
Wer sein Traumauto findet, ist mitunter bereit, im Autohaus eine hohe Anzahlung zu leisten – manchmal sogar den vollständigen Kaufpreis im Vorfeld zu zahlen. Das kann sich als fataler Fehler erweisen. So auch in dem Fall, über den die WDR Servicezeit kürzlich berichtete. Anstatt den Wagen bei einem Markenhändler zu kaufen, ließ sich eine Käuferin von dem Sonderangebot eines kleinen EU-Händlers locken. Und fiel damit auf einen Betrüger herein, denn das Auto hat sie trotz vollständiger Vorauszahlung in Höhe von 18.000 Euro nie bekommen. Der Händler? Verschwunden.
Gezielte Betrugsmasche
Damit ist sie leider in bester Gesellschaft, denn noch zahlreiche weitere Autokäufer sind diesem Betrüger auf den Leim gegangen. Der EU-Importeur hatte in großem Stil Sonderangebote gemacht, mit denen er viel Kundschaft lockte. Alle Kunden hatten ein Auto bestellt, bezahlt, doch nie erhalten. Seitdem ist die Geschäftsführerin nicht mehr zu erreichen und der Verkaufsraum verwaist. Anwaltsschreiben und Vorladungen sind unzustellbar. Der Schaden in den bekannten Fällen beläuft sich auf über eine halbe Million Euro.
Selbst bei alteingesessenen Autohändlern ist das Risiko für den Käufer groß. Denn viele Händler stehen kurz vor der Insolvenz. Tritt diese ein, sind geleistete Anzahlungen der Kunden weg. Die Autos ebenso. Wie beim Kölner Autohaus Dirkes, über dessen Insolvenz und deren Auswirkung für Kunden wir bereits berichteten. Den entsprechenden Artikel finden Sie hier.
Bei Vorauszahlungen liegt das Risiko beim Käufer
Durch die schwierige Wirtschaftslage verlangen immer mehr Autohändler von ihren Kunden im Voraus hohe Anzahlungen. Und immer häufiger sind es die Kunden, die am Ende in die Röhre schauen. Das merkt auch Guido Lenné in seiner Anwaltskanzlei in Leverkusen, der von der Servicezeit zu den Chancen und Risiken für die Autokäufer interviewt wurde. Grundsätzlich sollten Kunden vorsichtig sein, wenn der Autohändler eine hohe Anzahlung oder gar die vollständige Vorauszahlung verlange, so Lenné. Denn das könne darauf hindeuten, dass er Liquiditätsprobleme habe. Von der Überweisung des Geldes rät der Rechtsanwalt rigoros ab, denn das Risiko liege dann ausschließlich beim Kunden. Eine Alternative seien hingegen Bankbürgschaften oder Treuhandkonten, die dem Kunden mehr Schutz böten.
Den Beitrag der WDR Servicezeit können Sie sich hier ansehen. Kunden, die bereits Opfer eines Betrügers oder der Insolvenz des jeweiligen Händlers geworden sind, steht die Anwaltskanzlei Lenné zur Seite und kämpft dafür, noch möglichst große Anteile ihres Geldes zu retten. Sollten Sie betroffen sein, können Sie sich im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs beraten lassen.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.