18. Juni 2021

Guido Lenné im WDR: wenn Doppelgänger zu Unrecht ins Visier der Inkassobüros geraten

Eigentlich zu skurril, um wahr zu sein: Da erhält jemand immer wieder Post von Inkassobüros, die eigentlich gar nicht für ihn bestimmt ist, sondern für jemanden, der den gleichen Namen trägt. Versuche, die Verwechslung aufzuklären, bleiben erfolglos. So geschehen in einem Fall, über den nun die WDR Servicezeit berichtet.

Seit vier Jahren erhält der Betroffene immer wieder Mahnungen über diverse Rechnungsbeträge zwischen 100 und 3.000 Euro. Doch diese Forderungen sind unberechtigt, denn er ist gar nicht der richtige Empfänger. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als immer wieder Widerspruch einzulegen und sich mit den Inkassobüros auseinanderzusetzen. Deutlich mehr als 14 unterschiedliche Forderungen sind bereits aufgelaufen.

Gleicher Name sorgt für Verwechslung durch Inkassounternehmen

In ganz Deutschland gibt es insgesamt sechs Personen des gleichen Namens und vor allem mit dem identischen Geburtsdatum. Auf Nachfrage bei einem der größten Inkassobüros, wie denn dort mit Verwechslungen umgegangen werde, gab dieses an, dass es im Falle einer Beschwerde eine eingehende Prüfung gebe und z. B. bei einer Verwechslung der Missstand behoben würde. Doch der Geschädigte wurde von diesem Unternehmen bereits drei Mal zu Unrecht angeschrieben. Ebenso von weiteren Inkassounternehmen.

Klärungsversuche blieben erfolglos. Dem Betroffenen blieb nur, selber einen Anwalt einzuschalten. Dabei müssten die Inkassounternehmen eigentlich belegen, dass ihre Forderungen rechtmäßig sind, weiß Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Doch in der Praxis bliebe den Betroffenen, die zu Unrecht angeschrieben wurden, nichts anderes übrig, als sich zu wehren, also Widerspruch einzulegen. Und das sei nicht nur eine psychische Belastung, sondern produziere auch noch Kosten. Läge nämlich keine Rechtschutzversicherung vor, müssten Betroffene die Anwaltskosten für die Forderungsabwehr selber zahlen. „Erstattungsansprüche gegen die Inkassobüros […] hat man nur in ganz wenigen Ausnahmefällen“, erklärt Lenné.

Verwechslung auch bei Behörden

Selbst von Behörden wurde der Mann fälschlicherweise angeschrieben. Die Krönung: ein Schreiben vom Finanzamt an seine Frau, das sie darüber informierte, dass ihr Mann verstorben sei. Falscher Steuerzahler, aber richtige Steuernummer. Auf Nachfrage gibt das Finanzamt zunächst an, den Sachverhalt prüfen und sich ggf. entschuldigen zu wollen. Doch dann hieß es von der Oberfinanzdirektion, dies falle unter das Steuergeheimnis. Sollte es zu einer Verwechslung gekommen sein, würden die betroffenen Personen informiert.

In unserer zunehmend digitalen Welt steigt das Risiko solcher Fälle nicht zuletzt durch die Gefahr des Identitätsdiebstahls. So geraten immer mehr Menschen unverschuldet in vergleichbare Situationen. Wenn auch Sie zu Unrecht an Sie adressierte Schreiben von Inkassobüros erhalten, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné zur Seite und geht gegen die unrechtmäßigen Forderungen vor. Lassen Sie sich dazu in einem kostenlosen Erstgespräch beraten. Den WDR-Beitrag mit weiteren Informationen können Sie sich hier ansehen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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