02. Juli 2021

Guido Lenné im WDR: Wer haftet bei Schäden durch Kinder?

Jeder kennt das Schild: Eltern haften für ihre Kinder. Doch ist das wirklich immer zutreffend? Die WDR Servicezeit berichtet über einen Fall, in dem 33 Fahrzeuge von Kindern zerkratzt wurden. Die Beseitigung solcher Kratzer kann durchaus teuer werden. Abhängig von Fahrzeugtyp und der Tiefe der Kratzer können die Kosten für die Reparaturarbeiten schnell zwischen 1.000 und sogar 3.000 Euro liegen. Doch wer haftet nun in solchen Fällen?

Wann sind Kinder schuldfähig?

Bis zum Alter von sieben Jahren gelten Kinder als nicht schuldfähig. Ab sieben Jahren springt bei Schäden die Haftpflichtversicherung ein – vorausgesetzt, die Kinder sind dort über ihre Eltern mitversichert. Die einzige Ausnahme stellt der Straßenverkehr dar. Dort sind Kinder bis zum Alter von 10 Jahren nicht schuldfähig. Für die Geschädigten bedeutet das, dass sie auf ihren Kosten sitzenbleiben könnten.

Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erklärt die tückische Gesetzeslage: „Entscheidend ist, wie einsichtsfähig die Kinder waren.“ Die ausschlaggebende Frage sei demnach, ob die Kinder wussten, dass man fremdes Eigentum nicht beschädigen darf, oder ob es sich bei dem Schaden um eine ausgeartete Malaktion handelte. Daran entscheide sich u. a., ob die Kinder hafteten oder nicht, so Lenné. Die Eltern in Anspruch zu nehmen sei in solchen Fällen schwierig, da der Geschädigte nachweisen müsse, dass eine Aufsichtspflichtverletzung vorlag.

Gesetzliche Regelungen zur Aufsichtspflicht

Diesbezüglich gibt es im Versicherungsrecht klare Regeln: Bis zum Alter von vier Jahren sind Kinder von den Eltern ständig zu beaufsichtigen, bis sieben Jahre hingegen nur noch gelegentlich zu beobachten, wenn die Kinder draußen spielen. Ab dem Alter von sieben Jahren reichen seltene Kontrollen aus – vorausgesetzt, die Eltern wissen, wo sich ihre Kinder gerade aufhalten.

Die 33 Halter der zerkratzten Autos konnten die Eltern bislang nicht in Anspruch nehmen, da diese möglicherweise ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hatten. Außerdem waren die Kinder noch keine 10 Jahre alt und damit im Straßenverkehr noch nicht schuldfähig. Die Haftpflichtversicherung musste hier also wahrscheinlich nicht zahlen.

Welche Tipps Guido Lenné für Eltern kleiner Kinder hat und worauf diese bei ihrer Haftpflichtversicherung unbedingt achten sollten, erfahren Sie hier im verlinkten Videobeitrag. Bei Fragen der Haftung und des Versicherungsrechtes wird es oft kompliziert. Die Anwaltskanzlei Lenné kann hier mit jahrelanger Erfahrung und detaillierter Kenntnis der Gesetzeslage beraten. Vereinbaren Sie zu diesem Zweck einfach einen Termin für eine unverbindliche, kostenlose Erstberatung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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