08. Oktober 2021

Guido Lenné im WDR zu unwirksamen Zinsklauseln der Sparkassen

Wegen der niedrigen Zinsen kündigen zahlreiche Banken langfristige, noch gut verzinste Prämiensparverträge. Durch Zinsanpassungsklauseln bei noch bestehenden Verträgen versuchen sie außerdem, ihre Zahlungspflichten zu reduzieren und enthalten den Sparern auf diese Weise die ihnen eigentlich zustehenden Zinsen vor. Dabei wurde höchstrichterlich längst festgestellt, dass diese Zinsanpassungsklauseln unwirksam sind. Selbst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Verhalten der Sparkassen schon kritisiert.

Bei den betroffenen Sparverträgen handelt es sich um langfristige Sparverträge mit steigendem Zinssatz, der sich also, gemäß Vertrag, im Laufe der Zeit stetig erhöhen soll. Doch durch die Zinsanpassung seitens der Sparkassen haben zahllose Sparer viel zu wenig Zinsen erhalten. Die Zinsen, die den Sparern eigentlich zustehen, belaufen sich in vielen Fällen auf vierstellige Beträge. Einigen Verbrauchern ist allerdings noch gar nicht bewusst, dass auch sie von den Sparkassen benachteiligt wurden.

Dabei hat der BGH die Geschäftspraktiken der Sparkassen in solchen Fällen schon mehrfach verurteilt. So wurden von den Verbraucherzentralen bereits diverse Musterfeststellungsklagen eingereicht, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass die von den Sparkassen eingesetzten Zinsklauseln unwirksam sind. Mit Erfolg.

Sparkassenkunden müssen selbst Zahlung der Zinsen einfordern

Über Jahre hinweg haben viele Sparkassen ihren Kunden viel zu wenig Zinsen gezahlt. Von der BaFin gab es deshalb dieses Jahr eine sog. Allgemeinverfügung, um die Sparkassen zur Neuberechnung und Zahlung der Zinsen unter Festlegung einer zwölfwöchigen Frist zu zwingen. Dass die BaFin sich nun aktiv für die Rechte der Verbraucher einsetzt, findet auch die Zustimmung von Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er weiß aber auch, dass die Banken trotz BGH-Urteil nicht proaktiv auf ihre Kunden zugehen werden. „Jeder muss hier selbst aktiv werden“, mahnt der Leverkusener Anwalt in der WDR Servicezeit.

Millionen Euro müssten dementsprechend von deutschen Sparkassen nachgezahlt werden. Doch stattdessen wurde in vielen Fällen den Kunden der Vertrag gekündigt. Gegen die BaFin-Anweisung haben zudem diverse Sparkassen Widerspruch eingelegt.

In seiner Kanzlei kämpft Guido Lenné dafür, den Sparkassenkunden doch noch zum Erhalt der ihnen zustehenden Zinsen zu verhelfen. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihnen auch Ihre Sparkasse Geld vorenthalten hat, können Sie Ihren Prämiensparvertrag einfach im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs prüfen lassen. Weitere Infos dazu gibt es auch im Beitrag der WDR Servicezeit, den Sie sich hier ansehen können.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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