12. Juli 2019

Guido Lenné im WDR zur Betrugsmasche über PayPal

Wie schon viele andere zuvor, wurde ein Schützenverein im Sauerland Opfer von Betrügern, die sich die Sicherheitslücken bei PayPal zunutze machen. Plötzlich wurde eine Summe von über 700 € durch PayPal vom Vereinskonto abgebucht. Und das, obwohl der Verein überhaupt kein PayPal-Konto hat. Auch nach einem ausgiebigen Austausch mit dem Zahlungsdienstleister weigerte sich dieser, das Geld zu erstatten, obwohl eindeutig war, dass es sich hierbei um Betrug handelte. Die Begründung: Die Buchung liege schon zu lange zurück. Der Verein hätte früher die Kontoaktivitäten überprüfen und zeitnah reagieren müssen.

Das Versäumnis von PayPal

Eigentlich muss jedes Bankkonto bei der Einrichtung eines PayPal-Kontos verifiziert werden. Meistens indem ein Betrag von 0,01 € von PayPal unter Angabe eines bestimmten Verwendungszwecks auf das jeweilige Konto überwiesen wird. Mittels des Zifferncodes im Verwendungszweck wird das Konto verifiziert. In der Praxis wird dieses Verifizierungsverfahren aber nicht immer von PayPal umgesetzt. Laut eigenen Angaben wäre PayPal erst ab einem Betrag von 2.500 € im Jahr dazu verpflichtet, die Identität des Kunden zu prüfen. So haben die Betrüger aber die Möglichkeit, Zahlungen bis zu dieser Höhe von fremden Konten vorzunehmen.

Die Masche der Betrüger

Die Betrüger suchen im Internet gezielt nach Bankdaten. Diese sind, wie im vorliegenden Fall, bei Vereinen auf dem Mitgliedsantrag vermerkt und allen zugänglich. Die Kriminellen prüfen dann, ob dieses Konto bereits mit einem PayPal-Konto verknüpft ist. Ist das nicht der Fall, nutzen sie die gefundenen Bankdaten, um sich damit selber bei dem Bezahldienst anzumelden. Dann gehen sie ausgiebig einkaufen. Auf Kosten anderer.

Kein Einzelfall

Doch was kann man als Geschädigter tun, wenn sich PayPal weigert, das Geld zu erstatten, und sich darauf beruft, dass seit der Buchung zu viel Zeit verstrichen sei? Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Wir sehen in diesem Fall PayPal in der Pflicht, denn der Betrug ist hier offensichtlich.“  Über 1.000 Verfahren führt die Anwaltskanzlei Lenné derzeit gegen den Zahlungsdienstleister, bei denen PayPal keine ordnungsgemäßen SEPA-Lastschriftmandate vorlegen kann. Lenné weiß auch, was Geschädigte tun können, wenn PayPal nicht bereit ist, die Abbuchung in solchen Fällen rückgängig zu machen. Die Antwort gibt er hier im Videobeitrag.

Wenn auch Sie Opfer der Sicherheitslücken bei PayPal oder einem anderen Zahlungsdienstleister geworden sind, sollten Sie sich nicht selber mit dem Unternehmen auseinandersetzen, sondern sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung suchen. Je schneller, desto besser. Denn je früher Sie reagieren, um so einfacher ist es unter Umständen, Ihr Geld zurückzuholen. Lassen Sie sich dazu in einem kostenlosen Erstgespräch von der Anwaltskanzlei Lenné beraten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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