23. Oktober 2019

Guido Lenné im WDR2-Radio zur Kündigungswelle von Prämiensparverträgen bei der Sparkasse Dortmund

11.000 alte Prämiensparverträge, die größtenteils in den 90er-Jahren und gerne als Altersvorsorge abgeschlossen wurden, mit hoher Verzinsung und satten Sparprämien wurden kürzlich durch die Sparkasse Dortmund gekündigt. Zwar werden den Kunden im gleichen Atemzug Alternativangebote gemacht, doch bieten diese nach unserer Einschätzung nicht die gleichen guten Konditionen wie die alten Prämiensparverträge. Auch Verbraucherschützer warnen vor diesen Alternativangeboten.

Laut BGH-Urteil aus dem Mai diesen Jahres dürfen Banken nur unter bestimmten Voraussetzungen solche Verträge kündigen. Nach diesem Beschluss wurden sehr viele solcher alten Sparverträge gekündigt. Doch nicht überall dürften die vom Bundesgerichtshof vorgegeben Regeln eingehalten sein.

Zur Frage, ob die Bankkunden diese Kündigung einfach so hinnehmen müssten, befragte der WDR Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Wenn beispielsweise eine Mindestlaufzeit oder eine Kündigungsfrist vereinbart war und beides ist noch nicht eingehalten worden, dann kann die Bank auch nicht kündigen“, so Lenné.

Wir raten dazu, erst einmal Widerspruch einzulegen und die Kündigung nicht zu akzeptieren. Wer eine solche Kündigung erhalten hat, sollte sich Rechtsbeistand suchen, um effektiv gegen die Kündigung des Sparvertrags vorzugehen. Guido Lenné steht Ihnen dafür gerne zur Verfügung und berät Sie in einem kostenlosen Erstgespräch.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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