20. Oktober 2019

Guido Lenné in der EPOCH TIMES zu unwirksamen Kündigungen von Prämiensparverträgen der Sparkassen

Immer mehr Sparkassen kündigen gut verzinste, für sie teure Prämiensparverträge. Medienberichten zufolge haben bereits 50 von ca. 380 deutschen Sparkassen solche Sparverträge gekündigt oder avisiert. Bei den Kündigungen berufen sich die Sparkassen auf ein Urteil des BGH aus dem Mai 2019, demzufolge eine Kündigung erlaubt ist, wenn die höchste Prämie bereits ausgezahlt wurde und keine feste Laufzeit oder anderweitige Vereinbarungen bestehen.

Urteil trifft nicht auf alle Verträge zu

Verbraucherschützer befürchten allerdings, dass die Sparkassen das Urteil „zweckentfremden“ würden, da nicht alle Verträge darunter fallen. Ist ein Vertrag beispielsweise auf 25 Jahre ausgelegt, dann darf er auch erst nach 25 Jahren gekündigt werden. Oder sieht der Vertrag vor, dass die Höchstprämie erstmals nach 15 Jahren Laufzeit ausgezahlt und anschließend weitere 10 Jahre lang gezahlt werden soll, dann darf er auch erst nach 25 Jahren gekündigt werden.

Immer weiter verbreitet sind auch Bedenken, dass neben den unzulässigen Kündigungen auch die Zinsberechnungen falsch sein könnten. Bei Prämiensparverträgen zahlt der Kunde jeden Monat einen gewissen Betrag ein, für den er eine jährliche Verzinsung und nach einer gewissen Frist auch eine Prämie erhält. Diese Prämie kann ab einer gewissen Laufzeit des Vertrags bis zu 50 Prozent der eingezahlten Summe betragen.

Inzwischen besteht die Vermutung, dass die Sparkassen bei den Zinsberechnungen geschummelt haben könnten. Nicht selten haben die Sparkassen die Zinsen nach unten angepasst, mitunter auf bis zu 0,001 Prozent. Dabei berufen sie sich auf eine sog. Zinsanpassungsklausel. Ob diese Klausel rechtskonform ist oder nicht, ist derzeit eine viel diskutierte Frage.

Guido Lenné: Banken müssen nachzahlen

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Guido Lenné ist der Auffassung, dass die Sparkassen in diesen Fällen nachzahlen müssen. Die Chancen dafür stünden nicht schlecht. Derzeit führt er eine Klage, bei der ein Mandant auf eine Sparsumme von 32.000 Euro mitunter gerade mal zwei bis drei Euro erhielt. Laut Berechnungen der Verbraucherzentrale stünden dem Mandanten noch 7000 Euro zu. Wir berichteten bereits über diesen Fall, zu dem Guido Lenné auch in der WDR Servicezeit zu Wort kam. Hier geht es zum Beitrag.

„Schwammige und für Verbraucher undurchsichtige Regelungen“ sind jedenfalls nicht zulässig, so Lenné in der EPOCH Times. Die Sparkasse müsse einen Referenzzinssatz nennen. Erst wenn dieser sich nachweislich ändert, dürfe sich der Vertragszins proportional ändern.

Verbraucher sollten gegen die Kündigung ihres Prämiensparvertrags fristgerecht schriftlich Widerspruch einlegen. Sparraten sollten die Verbraucher dabei jedoch fürs Erste weiterzahlen und Alternativangebote mit Skepsis betrachten, da sie bei Annahme dieser Angebote keine Handhabe mehr gegen die Kündigung haben.

Den vollständigen Artikel können Sie hier nachlesen. Wenn auch Ihr Prämiensparvertrag durch Ihre Bank gekündigt wurde, steht Ihnen Guido Lenné als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gerne zur Seite und prüft, ob gegen die Kündigung vorgegangen werden kann. Vereinbaren Sie dafür gerne einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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