03. Januar 2019

Guido Lenné in der Mitteldeutschen Zeitung: Zahlen mit Smartphone

Inzwischen ist der iPhone-Bezahldienst Apple Pay nun auch in Deutschland angekommen. Zusammen mit Google Pay und anderen bankeigenen Bezahl-Apps ist damit das kontaktlose Bezahlen per Smartphone auf dem Vormarsch.

In Deutschland galt lange das Motto „Nur Bares ist Wahres.” Das scheint sich jedoch aktuell zu ändern. Laut einer Studie der Deutschen Bundesbank ist die Bargeld-Quote bei Bezahlvorgängen im Jahr 2017 erstmals unter 50 Prozent gefallen: Nur noch 47,6 Prozent der Zahlungen wurden bar getätigt. Nun soll das Bezahlen per Smartphone den Bezahlvorgang an der Kasse und im Internet weiter vereinfachen. Voraussetzung: Die Kassentechnik muss das kontaktlose Bezahlen unterstützen. Rund 820.000 Terminals sind in Deutschland bereits umgerüstet worden, um diesen Dienst zu ermöglichen.

Die Vorteile der Technologie: einfaches, schnelles - und vor allem bargeldloses - Bezahlen. Darüber hinaus ist diese Zahlmethode für Kunden in puncto Gewährleistung von Nutzen. Denn gerade bei kleinen Beträgen wird der Kassenzettel oft nicht aufbewahrt. Gewährleistungsansprüche können noch bis 2 Jahre nach dem Kauf geltend gemacht werden. Und dafür reicht auch der Kontoauszug. Somit hat der Mobile-Payment-Zahler immer noch etwas in der Hand, auch wenn er die Quittung nicht mehr findet.

Doch birgt diese Technologie auch Risiken. Denn was passiert beispielsweise, wenn das Smartphone gehackt oder gestohlen wird? Viele Verbraucher wissen nämlich nicht, dass der Gesetzgeber die volle Haftung zulässt, wenn Pflichten zur Sicherung grob fahrlässig verletzt wurden. Das heißt, ein Verbraucher ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt eines Zahlungsinstruments „alle zumutbaren Vorkehrungen” zu treffen, um es vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, warnt Verbraucher: „Das ist sehr weitgehend und sollte jeden Nutzer mahnen, sich mit der Sicherheit seines Smartphones zu beschäftigen.” So zitiert ihn auch die Mitteldeutsche Zeitung in einem Artikel, der die neue kontaktlose Zahlmethode unter die Lupe nimmt. Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie sich schützen können und welchen Pflichten Sie nachkommen müssen, beraten wir Sie gerne.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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