18. Dezember 2019

Guido Lenné in der WDR Servicezeit: die Masche mit dem Inkasso-Betrug

Es trifft oft Rentner oder Berufstätige während der Urlaubszeit: der Inkasso-Betrug. Da werden Mahnungen für Käufe, die man nie getätigt hat, verschickt, mit gerichtlichen Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung und Gerichtsvollzieher gedroht und 4-5 Mal täglich angerufen – und zwar sogar auf Geheimnummern! Doch was steckt dahinter und wie kommen die Betrüger eigentlich an die geheime Telefonnummer und sonstigen Personalien?

Der Handel mit persönlichen Daten im Darknet

Das Internet macht es möglich: Ihren Ursprung hat diese Masche im Darknet. Dort nämlich kann man für kleines Geld gestohlene Identitäten mit sämtlichen persönlichen Daten wie Adressen, Telefonnummern und sogar Bankdaten auf entsprechenden Marktplätzen einkaufen. Und, als wäre das nicht schon praktisch genug, haben sich die Händler insofern auf das Inkasso-Geschäftsmodell spezialisiert, indem sie Vorlagen für Rechnungen und Mahnschreiben gleich dazu liefern. Für Inkasso-Betrüger also ein wahres Schlaraffenland.

Mahnbescheidsanträge werden vom Gericht nicht geprüft

Wenn dann aber ein offizieller Mahnbescheid vom Gericht kommt, werden die meisten doch sehr nervös. Wie kann es sein, dass bei falschen Forderungen ein gerichtliches Mahnverfahren möglich ist?

Zunächst einmal kann man einen solchen Mahnbescheidsantrag bei Gericht einfach so stellen, weiß Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Und zwar auch dann, wenn man gar keine Forderung gegen eine andere Person hat. „Das Gericht prüft auch gar nicht, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht berechtigt ist“, so Lenné weiter. Im schlimmsten Fall steht dann irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Kriminelle machen sich für ihren Betrug auch gerne die Urlaubszeiten zunutze, wenn viele Menschen möglicherweise für 2-3 Wochen nicht zuhause sind.

Meistens sitzen die Inkasso-Betrüger im Ausland. Erkennen kann man die Betrüger laut Guido Lenné in der Regel an kleinen Unstimmigkeiten im Schreiben, z. B. viele Tippfehler oder unscharfe, pixelige Logos.

Wie man sich als Opfer in solchen Situationen verhalten sollte, erfahren Sie von Guido Lenné im folgenden Videobeitrag oder in einem kostenlosen Erstgespräch mit dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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