09. Oktober 2020

Guido Lenné in der WDR Servicezeit: Gebrauchtwagengarantie personengebunden oder an den PKW?

Guido Lenné in der WDR Servicezeit: Gebrauchtwagengarantie personengebunden oder an den PKW?

Schon nach drei Wochen machte der Gebrauchtwagen eines Käufers Probleme. Die Nockenwelle brach und verursachte einen kapitalen Motorschaden. Die Reparaturkosten beliefen sich auf rund 4.000 Euro. Doch glücklicherweise verfügte der Käufer über eine Gebrauchtwagengarantie, die noch gültig war. Allerdings war diese Garantie beim Autohaus vom Vorbesitzer des Wagens, nicht vom jetzigen Eigner abgeschlossen worden. Das Autohaus berief sich darauf, dass die Garantie personengebunden sei und deshalb hier nicht greife.

Rückrufaktion des Herstellers

Hinzu kam, dass der Fahrzeughersteller in der Zwischenzeit eine Rückrufaktion initiiert hatte. Denn das hier vorliegende Problem war kein Einzelfall gewesen. Ob der Hersteller nun die Kosten für den hier bereits entstandenen Schaden übernehmen würde, dazu äußerte er sich nicht. Für die Werkstatt, die den Motor austauschte, war die Sachlage jedoch klar: Der vorliegende Schaden sei ganz klar der Rückrufaktion zuzuordnen, da es sich bei dem Verursacher um einen konstruktionsbedingten Fehler handele.

Bei Recherchen der Redaktion in Bezug auf die Gebrauchtwagengarantie „Audi CarLife Plus“ stellte sich heraus, dass es diese aktuell auch noch in anderen Autohäusern gibt. Auf Nachfrage bei diesen anderen Autohäusern bestätigten diese: Die Garantie ist an das Fahrzeug gekoppelt, nicht an die Person. Als bei VW, dem Anbieter dieser Garantie, nachgefragt wurde, dann eine große Überraschung: Der Konzern hatte diese spezielle Versicherung nur bis 2010 verkauft. Zum Zeitpunkt des Autokaufs im vorliegenden Fall gab es diese Versicherung also gar nicht mehr. Das Versicherungsprodukt musste also vom Autohaus selbst kreiert worden sein. Doch der Händler wollte sich dazu, auch auf wiederholte Nachfrage hin, nicht äußern. Stattdessen meldete sich der Anwalt des Autohauses: Man wolle nicht mehr mit dem Fernsehteam reden.

Wer haftet: Hersteller oder Autohaus?

Daraufhin wendet sich die Servicezeit an Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der die Garantiebedingungen einmal genauer unter die Lupe nehmen soll. Seine Einschätzung: Die Garantie ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Käufer. Da VW das Produkt seit Jahren nicht mehr verkauft, die Garantie aber noch den Namen trägt, vermutet Lenné Etikettenschwindel seitens des Autohauses. Zur Frage, wer denn nun für den Schaden aufkommen müsse – der Hersteller wegen der Rückrufaktion oder das Autohaus wegen der Garantie –, sagt der Fachanwalt: im Zweifelsfall beide. „Wir würden unseren Mandanten hier raten, den Hersteller und den Händler als Gesamtschuldner in Anspruch zu nehmen.“

Welche Möglichkeiten betroffene Autokäufer genau haben und wie dieser Fall letztendlich ausgegangen ist, erfahren Sie hier im Beitrag der WDR Servicezeit. Grundsätzlich gilt für Autokäufer, die Garantiebedingungen genau zu prüfen. Hierbei, insbesondere aber auch dann, wenn die Garantie im Ernstfall angeblich nicht greifen soll, steht Guido Lenné Autokäufern zur Seite. Nutzen Sie als Betroffener einfach die kostenlose Erstberatung in der Anwaltskanzlei Lenné.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4,7/5 Sterne (3 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen