28. Februar 2020

Guido Lenné in der WDR Servicezeit: Zwangsversteigerung von Immobilien

Nicht immer durch eigene Schuld: Oft sind es unvorhersehbare Umstände, durch die sich Menschen plötzlich in einer hoch verschuldeten Situation wiederfinden. Mitunter bleibt dann nur noch die Zwangsversteigerung der eigenen Immobilie. So erging es einer jungen Frau, über deren Fall der WDR jüngst berichtete. Nachdem ihr Mann verstarb, blieb sie mit ihrem Pferdehof, den sie bewirtschaftete und auf dem er seine Pferdearztpraxis betrieben hatte, allein auf einem riesigen Schuldenberg sitzen. Die Bank ordnete in der Folge eine Zwangsversteigerung des Pferdehofs an.

Käufer zahlt nicht

Der Hof wurde für knapp 2 Millionen Euro versteigert. Doch dann der nächste Schock: Der Käufer zahlte nicht. Zwar fordern Banken für gewöhnlich 10 Prozent Sicherheitsleistungen von dem Bieter, in diesem Fall hatte die Bank jedoch aus unerfindlichen Gründen darauf verzichtet. Auf Nachfrage bezog sie sich darauf, dass der Gesetzgeber ein Gebot ohne Sicherheitsleistung als Regelfall vorsehe.

Doch dass eine Bank freiwillig auf Sicherheiten verzichtet, ist überaus ungewöhnlich. So sieht das auch Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, im Interview. „Bei der Größenordnung, um die es hier geht, ist es absolut üblich, dass eine Sicherheit zu leisten ist“, so Lenné. Tatsächlich verlangte die Bank von einem anderen Kaufinteressenten durchaus eine Sicherheitsleistung in Höhe von über 188.000 Euro, von dem späteren Käufer hingegen nicht.

Für die Schuldnerin eine katastrophale Situation. Wie sich Betroffene, die ihre Immobilie zwangsversteigern lassen müssen, in solchen Situationen schützen können, erklärt Guido Lenné im weiteren Verlauf des Interviews. Den TV-Beitrag können Sie sich hier ansehen.

Das System der Zwangsversteigerungsverfahren hat hier scheinbar eine Lücke, in der der Verbraucher nicht optimal geschützt ist. Wer durch Verschuldung einer möglichen Zwangsversteigerung der eigenen Immobilie entgegensieht, sollte sich daher im Vorfeld anwaltlich beraten lassen, um eine solch verzweifelte Situation zu vermeiden. Die Anwaltskanzlei Lenné steht Ihnen in solchen Fällen gerne für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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