19. November 2018

Gute Nachrichten für P&R-Anleger: Chancen auf Rückzahlungen gestiegen

Für die Investoren der insolventen P&R Container-Gesellschaft gibt es nun doch einen Hoffnungsschimmer: Wie die Kanzlei von Michael Jaffé letzte Woche bekanntgab, fällt die Schweizer P&R Equipment and Finance jetzt unter die Kontrolle des Insolvenzverwalters der deutschen P&R-Vertriebsgesellschaften. Damit können die geschädigten Anleger doch noch auf hohe Rückzahlungen hoffen.

Schweizer P&R unterliegt nun dem Zugriff des deutschen Insolvenzverwalters

Die P&R-Equipment wurde nach Schweizer Recht auf dem Wege des sogenannten „Selbsteintritts“ an die deutschen Gesellschaften übertragen und unterliegt somit dem direkten Zugriff des deutschen Insolvenzverwalters. Der in Untersuchungshaft sitzende Gründer der P&R-Gruppe Heinz Roth wurde darüber hinaus aus dem Verwaltungsrat entlassen. Die Anteile an der nicht insolventen Schweizer P&R-Gesellschaft, deren Betrieb bislang uneingeschränkt weiter läuft und bei der die Einnahmen aus der weltweiten Container-Vermietung zusammenlaufen, gehören jetzt also den deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften.

„Nachdem wir bereits einen alleinvertretungsberechtigten Verwaltungsrat installieren konnten, haben wir im Rahmen unserer vielfältigen Stabilisierungs- und Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf die Schweizer P&R nun eine weitere wichtige Hürde genommen. Die Gesellschaft und das dort laufende Container-Management sind nunmehr im direkten Zugriff der Insolvenzverwalter. Wichtig ist vor allem, dass der Geschäftsbetrieb der nicht insolventen Schweizer P&R völlig ungestört weiterläuft, alle laufenden Zahlungen geleistet werden können und sichergestellt ist, dass die dort eingehenden Gelder über die deutschen Insolvenzverfahren an die Anleger verteilt werden können,“ so Michael Jaffé.

Alle Einnahmen aus der weltweiten Container-Vermietung an Transport- und Leasinggesellschaften werden über die Schweizer Gesellschaft erzielt. Diese soll künftig wie eine „Zahlstelle“ fungieren und ihre Einnahmen an die deutschen P&R-Gesellschaften weiterleiten. Zwar lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, wie viel bei einer bestmöglichen Verwertung aus der Weitervermietung und dem Verkauf der Container tatsächlich an die Anleger zurückfließen kann, jedoch sind deren Chancen, einen erheblichen Teil ihres Investments wiederzusehen, mit dieser jüngsten Entwicklung schlagartig gestiegen. Die Höhe der zu erwartenden Abschlagszahlungen hängt dabei von mehreren Faktoren ab, z. B. der Entwicklung der Weltwirtschaft und Wechselkursschwankungen. Die wichtigste Voraussetzung bleibt jedoch, dass die Weitervermietung der Container durch die Schweizer P&R ungestört weiterlaufen kann.

Zu beachten ist dabei, dass das gesamte Risiko des Container-Flottenmanagements bei der Schweizer P&R liegt. Wenn es hier zu Störungen käme, könnte dies Ausfälle für die Gläubiger nach sich ziehen.

Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt jedoch festzuhalten, dass die Chancen für erste Abschlagszahlungen an die Investoren dank der aktuellen Entwicklung deutlich gestiegen sind. Die gerichtlichen Prüfungstermine sind mittlerweile für den 29.05.2019 angesetzt. Die Gläubiger sollen im Jahr 2020 mit einer ersten Abschlagszahlung rechnen können. Wir werden Sie weiterhin auf unserer Webseite zu den neusten Entwicklungen informieren.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

3,9/5 Sterne (7 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen