25. Oktober 2023

Haftpflichtversicherung: So wichtig ist die Deliktunfähigkeitsklausel

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen und für jede Privatperson unverzichtbar. Denn damit werden sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert, die der Versicherungsnehmer verursacht – selbst solche, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen. Kommt es zu einem solchen Schaden, übernimmt die Versicherung die Kosten.

Haftpflichtversicherung mit Deliktunfähigkeitsklausel

Es gibt eine Vielzahl an Angeboten für Haftpflichtversicherungen, die oft schon für sehr kleine Beiträge erhältlich sind. Doch vor dem Abschluss heißt es auch hier, den Versicherungsvertrag genau zu prüfen. Insbesondere ist auf die sog. „Deliktunfähigkeitsklausel“ zu achten. Sie betrifft in erster Linie Kinder unter sieben Jahren aber auch demenzkranke Menschen, die beide rechtlich als „deliktunfähig“ gelten. Das heißt, dass sie für Schäden nicht gesetzlich haftbar gemacht werden können.

Enthält der Versicherungsvertrag keine Deliktunfähigkeitsklausel, muss die Haftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommen, die von kleinen Kindern oder demenzkranken Personen verursacht wurden. In dem Fall bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden und den Kosten sitzen.

Deliktunfähigkeitsklausel vor allem für Familien mit Kindern wichtig

Insbesondere Familien sollten keine Privathaftpflichtversicherung ohne Deliktunfähigkeitsklausel abschließen. Denn mit kleinen Kindern ist der Haftpflichtschaden schnell entstanden, z. B. wenn der Fußball aus Versehen das Fenster des Nachbarn trifft. Erkrankt ein Familienmitglied an Demenz, sollte schnellstmöglich die Versicherungspolice der betroffenen Person geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Haftpflichtversicherung auch diese Schäden abdeckt.

In den häufig für Haftpflichtversicherungen angebotenen Single- oder Paartarifen sind deliktunfähige Personen für gewöhnlich nicht mitversichert. Allerdings bieten die meisten Versicherer auch Familientarife an, die dementsprechend eine Deliktunfähigkeitsklausel enthalten.

In der Anwaltskanzlei Lenné stehen wir unseren Mandanten nicht nur für gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Haftpflichtschäden zur Seite, wir prüfen auch ihre Verträge und beraten sie bei Bedarf zu einem Wechsel. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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