24. Januar 2019

Handelsblatt: Abfindung nach Kündigung

https://unternehmen.handelsblatt.com/abfindung-nach-kuendigung.html

Grundsätzlich gilt: Ein allgemeines Recht auf eine Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gibt es nicht. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag explizit vereinbart bzw. im Sozialplan des Unternehmens verankert wurde. Manchmal wollen Arbeitgeber mit der Zahlung einer Abfindung auch einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen. Ein grundsätzlicher Anspruch besteht jedoch nicht.

Wenn dem Arbeitnehmer eine Abfindung angeboten wird, gibt es auch da Stolperfallen, die es zu vermeiden gilt. Und eine Abfindung in angemessener Höhe ist meist Verhandlungssache. So empfiehlt der Focus Arbeitnehmern in diesem Artikel, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, der dann die Verhandlung mit dem Arbeitgeber übernimmt.

Wir stehen Ihnen in solchen Fällen gerne zur Seite, prüfen die Konditionen und verhandeln für Sie nach. Damit Sie sich vorab schon einmal einen Überblick über die Ihnen zustehende Abfindung verschaffen können, stellen wir Ihnen unseren kostenlosen Online-Abfindungsrechner zur Verfügung. Alle weiteren Fragen besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich in einem kostenlosen Erstgespräch.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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