06. Dezember 2018

Handelsblatt: Berechnung der Abfindung

Mit dem Ende eines Arbeitsverhältnisses wird vielen Arbeitnehmern eine Abfindung zugesprochen. Doch nicht immer wird diese vom Arbeitgeber angeboten. Dann kann es sich lohnen, eine Berechnung der Abfindung durchzuführen und die Chancen für den Erhalt der Entschädigung von einem erfahrenen Rechtsanwalt abklären zu lassen. So lautet die Empfehlung der Zeitschrift Handelsblatt zu diesem Thema.

Als Faustregel gilt, dass die Höhe der Abfindung mindestens einem halben Bruttomonatsgehalt je Jahr der Betriebszugehörigkeit entspricht. Allerdings müssen Arbeitnehmer nach einer Kündigung schnell reagieren, um einen möglichen Abfindungsanspruch noch erfolgreich durchsetzen zu können. In diesem Handelsblatt-Bericht erfahren Sie, was Arbeitnehmer beachten müssen, wenn es um die Berechnung der Abfindung geht.

Wenn Sie sich selber einen Überblick über die Ihnen zustehende Abfindung verschaffen möchten, nutzen Sie doch einfach unseren kostenlosen Online-Abfindungsrechner oder vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin in unserer Kanzlei.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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