Handelsblatt: Berechnung der Abfindung
Als Faustregel gilt, dass die Höhe der Abfindung mindestens einem halben Bruttomonatsgehalt je Jahr der Betriebszugehörigkeit entspricht. Allerdings müssen Arbeitnehmer nach einer Kündigung schnell reagieren, um einen möglichen Abfindungsanspruch noch erfolgreich durchsetzen zu können. In diesem Handelsblatt-Bericht erfahren Sie, was Arbeitnehmer beachten müssen, wenn es um die Berechnung der Abfindung geht.
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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