28. Mai 2020

Handelsblatt: Bundesregierung schaut auf PayPal-Verfahren der Kanzlei Lenné

Obwohl Onlinecasinos weitgehend verboten sind, boomen die Umsätze. Das ist auch möglich, weil Zahlungsdienstleister und Aufsichtsbehörden wegschauen. Der Finanzexperte der Linken-Bundestagsfraktion Fabio De Masi hatte dazu eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung und nun liegt die Antwort vor. Auch das von uns erstrittene wegweisende Urteil zu den Rückforderungsmöglichkeiten verlorener Spieleinsätze findet darin Erwähnung.

Das Handelsblatt schreibt in einem Artikel vom 24.05.2020 (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/rechtliche-schlupfloecher-wie-zahlungsabwickler-illegales-online-gluecksspiel-unterstuetzen/25827062.html) dazu:

Entscheidendes Urteil

Bis der neue Staatsvertrag in Kraft tritt, gilt die aktuelle Rechtslage. Und diese wird für die Zahlungsdienstleister zunehmend zum Risiko. Im Dezember entschied das Landgericht Ulm, dass Paypal einen Spieler entschädigen muss. Der Kläger hatte 2017 mehr als 9600 Euro über Paypal an ein Internetcasino überwiesen und sie dort verspielt. Nun soll er das Geld zurückerhalten – zuzüglich Zinsen.

„Der Zahlungsdienstleister hat eine Pflicht, nach seinen Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Zahlung abgewickelt werden darf oder gegen ein gesetzliches Verbot verstößt“, hatte das Gericht erklärt. Genau dieser Verpflichtung sei Paypal jedoch nicht nachgekommen und müsse den Spieler daher entschädigen. Der Fall steht stellvertretend für viele Streitfälle und liegt nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. …

Nicht nur für Paypal, Visa und die Banken ist der Ausgang des Stuttgarter Verfahrens zentral. Auch die Bundesregierung schaut laut der Parlamentsanfrage hin. „Das Verfahren ist derzeit vor dem OLG anhängig“, teilt sie auf die parlamentarische Anfrage hin mit.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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