13. März 2014

Handelsblatt: Bekommen Lehman Brothers-Opfer Geld zurück?

Das Handelsblatt und andere Medien berichten darüber, dass Gläubiger der im Jahre 2008 zu Beginn der Finanzkrise pleite gegangenen Großbank Lehman Brothers ihr Geld vollständig aus dem Insolvenzverfahren erhalten sollen. Ob das auch für die Inhaber von Zertifikaten der niederländischen Lehman-Tochter gilt, konnten wir noch nicht ermitteln.

Fest steht aber, dass auch von dort offenbar weitere Zahlungen folgen sollen.

Wenn auch diese Zertifikate-Gläubiger tatsächlich ihr gesamtes Geld zurückerhalten sollten, wäre dies eine äußerst glückliche Wendung für die Lehman-Geschädigten, die entweder gar nicht wegen ihres befürchteten Verlustes geklagt haben, oder für die Geschädigten, die eine Schadensersatzklage verloren haben. Diese Gruppe bekäme nun nachträglich ihre Verluste ausgeglichen.

Problematisch wäre eine solche Wendung allerdings in Fällen, in denen Geschädigte im Rahmen einer gütlichen Streitbeilegung die Lehman-Papiere an ihre Bank zurückgeben konnten, jedoch dafür auf einen Teil der Schadenswiedergutmachung verzichteten. Hier bekäme nun die Bank alle Zahlungen aus dem Insolvenzverfahren und wäre lachender Gewinner.

Gerade die Bankkunden, die sich dann trotz einer Falschberatung mit ihrer Bank noch auf einen Kompromiß geeinigt haben, wären jetzt wieder Opfer.

Rechtsanwalt Lenné: "Eine solche Wendung war - wenn sie denn tatsächlich kommt - nicht zu erwarten. Ich hoffe, dass alle Geschädigten ihre Schäden vollständig ausgeglichen bekommen. Die Banken, die ihren Kunden mit Lehman-Zertifikaten viel Ärger bereitet haben, sollten nun nicht doppelt kassieren, sondern ihre Kunden vollständig schadlos stellen."

Ein riesen Glücksfall wäre eine vollständige Zahlung aus dem Insolvenzverfahren für solche Geschädigten, die im Rahmen eines Kompromiß mit der sie beratenden Bank, eine Schadensersatzzahlung von der Bank erhalten haben, aber die Lehman-Papiere behalten haben, denn diese Gläubiger würden nun doppelt bedient. Die Anlage wäre im Nachhinein äußerst ertragsreich.

Benötigen Sie weitere Informationen, oder Rat zu Ihrem Fall. Kontaktieren Sie uns gerne.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

0/5 Sterne (0 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen