Hanseatic Bank: Falsche Widerrufsbelehrung?
In einem von uns geführten Verfahren gegen die Hanseatic Bank GmbH & Co. KG erteilte das Hanseatischen Oberlandesgerichts in der zweiten Instanz folgenden verbraucherfreundlichen Hinweis:
„Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass gemessen an den Vorgaben des § 355 BGB a.F., Zweifel an der Richtigkeit der Widerrufsbelehrung bestehen, die für das Anlaufen der Widerrufsfrist nur auf den Vertragsschluss abstellt.“
Unsere Mandanten hatten 2009 einen Darlehensvertrag mit der Hanseatic Bank geschlossen. 2016 erklärten unsere Mandanten den Widerruf des Darlehensvertrages gegenüber der Hanseatic Bank. Die Hanseatic Bank akzeptierte den Widerruf nicht. Aufgrund dessen sahen sich unsere Mandanten gezwungen, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Für Verbraucher ist es besonders erfreulich, dass das Hanseatische Oberlandesgericht offen Zweifel an der Richtigkeit der Widerrufsbelehrung bekundet.
Haben auch Sie einen Darlehensvertrag geschlossen und sind sie sich nicht sicher, ob die Widerrufsbelehrung richtig ist? Rufen Sie uns an unter 0214 - 90 98 400 und vereinbaren Sie mit uns einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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