12. September 2017

Hanseatic Bank GmbH & Co. KG in Widerrufsfällen vergleichsbereit

Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht konnte ein Vergleich mit der Hanseatic Bank GmbH & Co. KG erzielt werden.

Unsere Mandanten hatten 2009 einen Darlehensvertrag mit der Hanseatic Bank geschlossen. 2016 erklärten unsere Mandanten den Widerruf des Darlehensvertrages gegenüber der Hanseatic Bank. Die Bank akzeptierte den Widerruf zunächst nicht. Aufgrund dessen sahen sich unsere Mandanten gezwungen, ihre Rechte mit unserer Hilfe gerichtlich durchzusetzen.

Nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht einen verbraucherfreundlichen Hinweis dahingehend erteilt hatte, dass es Zweifel an der Richtigkeit der Widerrufsbelehrung hat, zeigte sich die Hanseatic Bank GmbH & Co. KG vergleichsbereit. Auf die geltend gemachte Hauptforderung zahlte die Hanseatic Bank GmbH & Co. KG im Vergleichswege 80 Prozent und auch die Kosten des Rechtsstreits übernahm die Hanseatic Bank zu 80 Prozent.

Gut für unsere Mandanten: Kein Risiko und ein erfreuliches Ergebnis in nur kurzer Verfahrensdauer.

Haben auch Sie einen Darlehensvertrag geschlossen und sind sich nicht sicher, ob die Widerrufsbelehrung richtig ist? Rufen Sie uns an unter 0214 – 90 98 400 und vereinbaren Sie mit uns einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Claudia Lenné
Claudia Lenné

Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Lenné ist auch Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

3,6/5 Sterne (10 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen