Hanseatisches Fußballkontor - Insolvenzverwalter bittet Anleger zur Kasse
Die Hanseatisches Fußballkontor GmbH meldete im Jahr 2016 Insolvenz an. Aktuell werden Anleger vom Insolvenzverwalter aufgefordert, erhaltenen Gelder zurückzuzahlen.
Betroffen sind offenbar vor allem Anleger von Nachrangdarlehen, die vor der Stellung des Insolvenzantrages Zahlungen von der Hanseatischen Fußballkontor Invest GmbH erhalten haben.
Der Insolvenzverwalter ist der Ansicht, dass diese Zahlungen angefochten werden können. Es geht um Zahlungen innerhalb der letzten vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Hierbei soll es sich um „unentgeltliche Leistungen“ gehandelt haben, die nunmehr zurückgeholt werden müssten.
Auch der Nachrang ist Thema bei Anlegern: Nachrangdarlehen sind grundsätzlich wie herkömmliche Darlehen aufgebaut. Der Unterschied zu klassischen Krediten kommt regelmäßig erst in der Insolvenz des Darlehensnehmers zum Tragen: Die Forderung des Kreditgebers wird nämlich nachrangig behandelt. Es werden also erst die Forderungen anderer Gläubiger bedient. Die Vergabe eines solchen Kredits ist daher riskant, was regelmäßig mit hohen Zinsen vergütet werden sollte.
Wir sehen aus folgenden Gründen Verteidigungsstrategien, die erfolgreich sein könnten:
Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass seit dem 01.04.2014 eine Insolvenzreife bestünde. Hierüber lässt sich streiten. Es ist aus unserer Sicht offen, ab wann eine Insolvenzreife bestanden hat.
Des Weiteren kann regelmäßig die Höhe der Rückforderung angegriffen werden.
Nicht zuletzt könnten sich Anleger ggf. auf eine Entreicherung berufen.
Schließlich sollte unabhängig zu den Abwehrmöglichkeiten der Anfechtung geprüft werden, ob Sie ordnungsgemäß über Ihre Widerrufsrechte informiert wurden. Gegebenenfalls könnte heute noch ein Widerruf angezeigt sein. Dieser würde dazu führen, dass der Nachrang des Darlehens beseitigt wäre. Auch sollte geprüft werden, ob die vereinbarte Nachrangklausel wirksam zustande gekommen und Vertragsgegenstand geworden ist.
Nach Erhalt eines Anfechtungsschreibens sollte die behauptete Forderung daher nicht ungeprüft beglichen werden.
Die Anwaltskanzlei Lenné ist mit Insolvenzverfahren vertraut. Wir haben in den vergangenen Jahren an vielen Insolvenzverfahren mitgearbeitet und verfügen daher über weitreichende Erfahrungen auf diesem Gebiet. Wer eine Rückzahlungsaufforderung erhalten hat, sollte diese über uns prüfen lassen.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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