17. August 2022

Hat Facebook Ihren Schaden bereits ersetzt?

Den meisten Betroffenen dürfte nicht einmal bewusst sein, welch großen Schaden sie durch den Giganten der sozialen Netzwerke erfahren haben.
Facebook – mittlerweile Meta - ist nicht gerade dafür bekannt, mit den Daten seiner Nutzer schonend und schützend umzugehen. Umso besorgniserregender ist dieser Umstand, wenn man bedenkt, welch großes Unheil allein mit Namen und der dazugehörigen E-Mail-Adresse betrieben werden kann.
Insbesondere IT-affinen Straftätern werden betrügerische Ideen und Machenschaften jedenfalls nie ausgehen.

Allein in Deutschland sind rund 6 Millionen Facebook-User von dem großen Datenleck im Sommer 2019 bei Facebook betroffen, bei dem Datensätze mit hochsensiblen Daten gestohlen wurden und nunmehr im Internet, auch für potentielle Straftäter, frei verfügbar sind.

Neben dem Namen der User sind weitere sensible Daten wie z.B. E-Mail-Adressen, Geschlecht, Geburtsdatum, lokale Standorte, Beziehungsstatusangaben und sogar die persönliche Telefonnummer betroffen. Insoweit kann der Datenklau Konsequenzen nach sich ziehen, die nicht zu unterschätzen sind. Diese können zum Beispiel weitere Hackerangriffe per Mail oder SMS, Phishing, Spam bis hin zum Identitätsraub im Internet sein.

Da der Datenklau gelungen ist, ist dem Meta-Unternehmen eine große Sicherheitslücke vorzuwerfen.
Daneben hat Facebook die Betroffenen aber auch nicht gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Umstände informiert. Insofern ist dem Unternehmen auch unter diesem Aspekt ein Vorwurf zu machen. Diese Umstände begründen grundsätzlich Schadenersatzansprüche der Betroffenen nach Art. 82 der DSGVO.

Gemäß Art. 82 der DSGVO steht nämlich jeder Person, der wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Verantwortlichen zu.

Die Datenschutzverletzung durch Facebook hat zu einem Kontrollverlust der Betroffenen hinsichtlich ihrer Daten geführt. Allein dieser Kontrollverlust und die damit einhergehende Furcht, Opfer von Betrugsversuchen zu werden, begründen einen immateriellen Schaden der Betroffenen.

Zunächst können Sie unter dem folgenden Link durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihrer Telefonnummer in Erfahrung bringen, ob auch Sie von dem Datenskandal bei Facebook, jüngst Meta, betroffen sind:

https://haveibeenpwned.com/

Sollte die Eingabe „pwned!“ anzeigen, übernehmen wir für Sie den Rest!

Lassen Sie in diesem Fall durch uns überprüfen, ob ein Vorgehen gegen Facebook auch in Ihrem Fall erfolgsversprechend ist. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten, werden wir zunächst eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen, so dass Sie kein Kostenrisiko scheuen müssen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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