02. August 2024

Hausratversicherung: Wertsachen richtig abgesichert?

Seit Corona hat die Zahl der Einbruchdiebstähle laut Polizeistatistik wieder deutlich zugenommen. Deshalb ist eine gute Absicherung durch die Hausratversicherung umso wichtiger. Laut dem Datenportal Statista verfügen rund 51 Millionen Menschen in Deutschland über eine Hausratversicherung. Diese sichert in der Regel sämtlichen Hausrat zum Wiederbeschaffungswert u. a. gegen Elementarschäden wie Sturm, Hochwasser, Blitzschlag, aber auch Feuer und Leitungswasserschäden sowie Einbruch und Vandalismus ab. Wo es jedoch im Schadenfall wegen Unterversicherung häufig zu bösen Überraschungen kommt, sind Wertsachen wie Bargeld und Schmuck.

Gängige Entschädigungsgrenzen und Vertragsklauseln

Diese werden zwar auch von der Hausratversicherung abgedeckt, allerdings nur bis zu bestimmten Beträgen. Bei den meisten Policen liegt diese Grenze zwischen 30 und 40 Prozent der Versicherungssumme, in manchen Fällen auch bis zu 50 Prozent. Außerdem gibt es häufig absolute Entschädigungsgrenzen, z. B. für Bargeld, Uhren oder Schmuck.

Versicherungsnehmer haben allerdings die Möglichkeit, diese Entschädigungsgrenzen zu erhöhen, entweder indem eine höhere Absicherung der Wertsachen gegen Aufschlag vereinbart wird oder indem die Wertsachen in einem Safe aufbewahrt werden. Bei Letzterem ist jedoch genau auf die Bedingungen in solchen Tresorklauseln zu achten. Denn in der Regel zahlt die Versicherung nur dann den vereinbarten Betrag, wenn die Wertsachen bzw. das Bargeld sich zum Zeitpunkt des Diebstahls auch wirklich in einem entsprechend gesicherten Safe befanden. Wir berichteten bereits über das Thema und die Besonderheiten solcher Vertragsklauseln. Den entsprechenden Beitrag finden Sie hier.

Erhöhung der Deckungssumme

Vor dem Abschluss einer Hausratversicherung gilt es also zu klären, ob die gängige Absicherung der Wertsachen in Höhe von 30 oder 40 Prozent der Deckungssumme in der Hausratpolice ausreichend ist, ggf. bei Aufbewahrung im Safe, oder ob die Deckungssumme erhöht werden sollte.

Doch auch die Erhöhung der Versicherungssumme allein reicht nicht immer aus und ist zudem komplexer, als viele Versicherungsnehmer annehmen. So muss bei der Ermittlung der Gesamt-Versicherungssumme immer die Summe für den „normalen“ Hausrat mit der für die Wertsachen addiert werden. Dann muss das Verhältnis zwischen Hausrat und Wertsachen ermittelt werden, beispielsweise 60 Prozent Wertsachen und 40 Prozent Hausrat. Zur Erklärung: Kommt es in einem Haushalt mit vielen Wertsachen zu einem Einbruch, ist der Schaden deutlich höher als in einem Haushalt mit einem Anteil an Wertsachen von 30 Prozent. Aus diesem Verhältnis ergibt sich also die nötige Erhöhung des Wertsachenanteils und des damit verbundenen Beitragsaufschlags.

Hausratversicherung vs. separate Wertsachenversicherung

Die meisten Hausratversicherungen sind gut auf den üblichen Bedarf der meisten Versicherungsnehmer ausgerichtet. Die enthaltenen Deckungsgrenzen sind also in den meisten Fällen ausreichend. Auch bieten die Versicherer verschiedene Tarifvarianten an, um erhöhte und besondere Bedarfe abzudecken.

In manchen Fällen kann sich jedoch eine separate Wertsachenversicherung lohnen. Diese ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn etwa das Tragerisiko oder der Verlust, z. B. bei Schmuck oder Uhren, mitversichert werden soll oder wenn sich die Wertgegenstände nicht im Haus bzw. der Wohnung befinden. Oder es handelt sich um so teure Gegenstände, dass ihr Wert nicht mehr über eine reine Hausratversicherung abgedeckt werden kann.

Doch egal ob Hausratversicherung oder Wertsachenversicherung: Voraussetzung zur richtigen Absicherung ist, die Wertsachensumme im Vorfeld genau zu erfassen. Allerdings scheuen sich manche Kunden, genaue Angaben  darüber zu machen, welche Wertgegenstände sie besitzen und welchen Wert diese haben. Deshalb bieten viele Versicherer in ihren Hausratpolicen inzwischen je nach Tarifvariante verschiedene fixe Obergrenzen an. Der Kunde kann dann selbst entscheiden, bis zu welcher Summe er seine Wertsachen absichern möchte, und wählt den entsprechenden Tarif. Doch auch diese Variante ist mit Risiken verbunden, da die Kunden keine Experten sind und das Risiko nicht immer richtig einschätzen können. Dann droht eine Unterversicherung und der Ärger im Schadenfall ist groß.

Beratung durch Makler und deren Pflichten

Grundsätzlich kommt also der Beratung durch einen Experten zum Thema Hausrat und Wertsachen vor Abschluss der Versicherung eine große Bedeutung zu. Die Makler wiederum sind gehalten, den Kunden im Beratungsgespräch auf diese Regelungen und Grenzen hinzuweisen, die richtigen Wertgrenzen und Versicherungssummen zu ermitteln und daraus die passende Abdeckung abzuleiten, um Haftungsrisiken auszuschließen. Um Missverständnisse und Haftungsrisiken auszuschließen, müssen Makler eine präzise und umfängliche Beratungsdokumentation erstellen.

Leider kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass eine Beratung nicht angemessen erfolgt ist oder dass beispielsweise keine ordnungsgemäße Beratungsdokumentation erstellt wurde. Kommt es in solchen Fällen zur Unterversicherung im Schadenfall, kann der Makler möglicherweise für den Schaden in Anspruch genommen werden. In solchen Fällen stehen wir Ihnen in der Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite, prüfen mögliche Versäumnisse des Maklers und setzen Ihre Ansprüche durch. Wenn auch Sie falsch zu Ihrer Hausratversicherung beraten wurden und dadurch einen finanziellen Schaden erlitten haben, beraten wir Sie gerne im Zuge eines unverbindlichen, kostenlosen Erstgesprächs.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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