22. Februar 2024

Heizung kann wegen fehlender Zulassung nicht von L-Gas auf H-Gas umgestellt werden

Eine Stilllegung der Heizung droht, weil die Heizung nicht für den deutschen Markt zugelassen war. Das fällt auf, weil nun nicht von L-Gas auf H-Gas umgestellt werden kann. Was Sie jetzt wissen müssen.

Im Norden und Westen Deutschlands wird zurzeit noch überwiegend L-Gas genutzt. Diese L-Gas-Vorkommen werden in absehbarer Zukunft erschöpft sein. Deshalb wird bis 2029 in der sogenannten "Marktraumumstellung" das Erdgasnetz und alle angeschlossenen Geräte, zum Beispiel Heizungen oder Gasherde, von L-Gas auf H-Gas angepasst.

Wie läuft die Umstellung von L-Gas auf H-Gas ab?

Der Netzbetreiber kündigt die Umstellung von L-Gas auf H-Gas an. Diese erfolgt dann in drei Schritten. Koordiniert wird alles von einem "Gasbüro", das der örtliche Gasnetzbetreiber für diesen Zweck einrichten muss.

An den Geräten selbst werden hauptsächlich Düsen ausgetauscht und Regelarmaturen neu eingestellt. Wie aufwändig das im Einzelfall ist, hängt vom Gerätetyp ab.

Umstellung erfolgt nicht, wenn Heizung nicht für Deutschland zugelassen

Bei Mandanten von uns konnte die Umstellung allerdings nicht durchgeführt werden.

Im Rahmen der Umstellung wurde nämlich festgestellt, dass die installierte Heizung keine Zulassung für den deutschen Markt hat.

Tatsächlich wurden hier wohl Heizungen installiert, die zwar bekannte Markennamen tragen, aber nicht für den deutschen Markt, sondern für den niederländischen oder belgischen Markt entwickelt und zugelassen wurden.

In betroffenen Haushalten kann die Umstellung von L-Gas auf H-Gas nicht erfolgen. Es droht außerdem die Stilllegung der Heizungsanlage. Eine Umrüstung scheint aktuell ausgeschlossen, so dass Betroffene nach Schadensersatzansprüchen gegen ihren Heizungsbauer fragen.

Schadensersatzansprüche prüfen lassen

Wir gehen aktuell davon aus, dass solche Schadensersatzansprüche bestehen. Eine Heizungsanlage, die nicht über eine deutsche Marktzulassung verfügt, durfte der Heizungsinstallateur nicht errichten.  Hat er dies, wie bei unseren Kunden wider besseren Wissens, dennoch getan, haftet er für den Schaden.

Wie verfolgen für unsere Mandanten die nachfolgenden Kosten- und Schadenspositionen:

  • Mehrkosten der Preissteigerung bei Neuanschaffung einer Ersatzanlage
  • Erstattung Anschaffungspreis der Altanlage (jeweils abzüglich Abzug neu für alt / Nutzungsersatz)
  • Kosten des Ausbaus der Altanlage
  • Kosten der Neuinstallation einer Heizung mit deutscher Zulassung

Üblicherweise werden die hier entstehenden Kosten durch Ihre private Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Wenn auch bei Ihnen festgestellt wurde, dass Ihre Heizung nicht über die für den deutschen Markt erforderliche Zulassung verfügt, dann beraten wir Sie gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs zu Ihrem individuellen Fall. Melden Sie sich einfach bei uns.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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