08. September 2020

Hilfe bei ungerechtfertigten Negativbewertungen bei Google & Co

Ob Google, Jameda, Kununu oder ein anderes Bewertungsportal – wer eine bislang unbekannte Firma beauftragen möchte, hat heute im Internet zahlreiche Möglichkeiten, sich anhand von Bewertungen einen ersten Eindruck zu verschaffen. Positive Kundenstimmen sind inzwischen ein wertvolles Wirtschaftsgut für jedes Unternehmen. Umgekehrt können negative Bewertungen zum Businessverhinderer werden. Umso ärgerlicher, wenn eine ungerechtfertigte oder schlicht unwahre Bewertung potenzielle Neukunden abschreckt. Daher gibt es inzwischen zahlreiche Online-Agenturen, die mit der Löschung solcher Bewertungen werben. Doch leider scheitern viele der ersten Löschversuche und dann wird es erst richtig kompliziert.

Online-Bewertungen: So ist die Rechtslage

Grundsätzlich gilt, dass Online-Bewertungen, die falsche Tatsachenbehauptungen enthalten, rechtlich angreifbar sind. Wer eine Rezension verfasst, muss also nicht nur die Richtigkeit seiner Bewertung beweisen können, sondern auch, dass er mit dem Unternehmen und dessen Leistungen überhaupt in einer Geschäftsbeziehung gestanden hat. Meistens werden Bewertungen jedoch in emotional aufgeladenen Momenten verfasst, sodass sie sachlich nicht ganz zutreffend sind. Damit werden sie angreifbar.

Löschen von Bewertungen: das Angebot von Online-Agenturen

Immer mehr Online-Agenturen bieten an, Bewertungen bei Google und anderen Bewertungsportalen zu löschen. Sie werben mit einer Erfolgsquote von 80 bis 90 Prozent, doch in vielen Fällen funktioniert die Löschung von Bewertungen über solche Agenturen nicht, denn diese können nur den allerersten und einfachsten Schritt für die Löschung einleiten. Schlägt dies fehl, ist die Agentur meistens raus und dann fangen die Probleme für das betroffene Unternehmen erst an, denn solche Fehlversuche minimieren die Erfolgsaussichten für eine außergerichtliche Lösung dramatisch. Hat die Rechtsabteilung des entsprechenden Bewertungsportals nämlich einmal eine Entscheidung getroffen, wird diese nur in den seltensten Fällen revidiert. Das bedeutet, dass der erste Löschungsversuch souverän und zielsicher ablaufen und von Erfolg gekrönt sein muss.

Warum das Vorgehen der Agenturen häufig mit Problemen einhergeht und wieso Unternehmen lieber auf einen erfahrenen Anwalt setzen sollten, erklärt die Anwaltskanzlei Lenné auf Focus Online.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

5/5 Sterne (2 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen