17. Juni 2023

Hinweis des OLG Bamberg: Tipico soll eingelegte Berufung besser zurücknehmen

Der Sportwettenanbieter Tipico hat das von uns erstrittene Urteil des LG Würzburg vom 01.02.2023 (Az.: 21 O 2063/21) mit dem Rechtsmittel der Berufung angegriffen. Das Oberlandesgericht hat hierauf jetzt einen Hinweisbeschluss gem. § 522 II ZPO erlassen und der Rechtsauffassung des größten deutschen Sportwettenvermittlers eine klare Absage erteilt. Um Kosten zu sparen, solle sich Tipico überlegen die eingelegte Berufung besser zurückzunehmen, nach Auffassung des Senats hat diese offensichtlich keinen Erfolg.

Jahrelang hat Tipico ohne die erforderliche Erlaubnis Sportwetten vermittelt und sich dabei über die gesetzlichen Bestimmungen zum Spielerschutz hinweggesetzt. Zahlreichen Spielern wurde hierbei wortwörtlich das letzte Hemd abgenommen. Namhafte Kanzleien lassen sich hierbei von der Glücksspielbrache bezahlen, um die illegalen Aktivitäten rechtlich zu verteidigen. Offensichtlich ist hierbei, dass sich Anbieter wie Tipico über das Gesetz hinwegsetzten und vollendete Tatsachen schaffen wollten. Lange ist man damit bestens gefahren. Während die illegalen Einnahmen florierten, war man stets darum bemüht durch Sponsorenverträge wie bspw. mit dem FC Bayern München, in der Öffentlichkeit den Eindruck eines seriösen Wettvermittlers zu suggerieren.

Die von Tipico angegriffene Entscheidung des Landgerichts Würzburg war eine der ersten die eine, so sollte man meinen, Selbstverständlichkeit feststellte: Das Anbieten von Glücksspiel ohne Erlaubnis ist verboten. Trotzdem zustande gekommene Spielverträge sind somit nichtig und die so erlangten illegalen Einnahmen den geschädigten Verbrauchern zurückzuzahlen.

Seit ca. einem halben Jahr verfestigt sich erfreulicherweise dieser Trend in der Rechtsprechung. Immer mehr Gerichte halten fest, dass Tipico und andere Anbieter illegal agierten und Spielern nicht entgegengehalten werden kann sie seien wegen einer Teilnahme am illegalen Glücksspiel nicht schutzwürdig.

Aber, die Glücksspiellobby hat ein neues „Ass“ aus dem Ärmel gezogen….

Mehr als fragwürdiges Gesetz der maltesischen Regierung zum Schutz der Glücksspielbranche

Die maltesische Regierung hat ein offensichtlich europarechtswidriges Gesetz verabschiedet. Hierbei wird kein Hehl daraus gemacht, dass dies dem Schutz der dortigen Glücksspielbranche dient. Urteile aus anderen Staaten gegen Anbieter von Online-Glücksspiel sollen auf Malta nicht vollstreckbar sein. Dass hierdurch das maltesische Glücksspielrecht allen anderen Mitgliedsstaaten aufgezwungen wird, ist mit dem EU-Recht unvereinbar. Es mag dem geneigten Leser verständlicherweise nicht bekannt sein, aber auch Tipico hat seinen Sitz auf Malta. Die rechtlichen Vertreter des größten Sportwettvermittlers in Deutschland und anderer Glücksspielanbieter drohen bereits ganz offen damit, deutsche Urteile schlicht zu ignorieren. Durch die Missachtung der deutschen Gesetze hat man hierzulande jahrelang Gewinne gemacht – durch die Missachtung der deutschen Justiz sollen diese auch erhalten bleiben. Es bleibt abzuwarten, wie die staatlichen Behörden, vorweg die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hierauf reagieren wird.

In unserer Kanzlei ist man sich sicher, dass das offensichtlich von der Glücksspiellobby inszenierte Gesetz in Malta keinen Bestand haben wird. Urteile sind 30 Jahre vollstreckbar und Zinsen auf den festgesetzten Betrag laufen, bis dieser beglichen ist. Außerdem ist anzunehmen, dass Anbieter wie Tipico auch Vermögenswerte in Deutschland haben, in welche eine Zwangsvollstreckung möglich ist.

Sollten die zuständigen Behörden den Anbietern von Online-Glücksspiel dieses Vorgehen durchgehenlassen und nicht mit Lizenzentzug und Seitensperrung reagieren, sofern diese weiterhin den Rechtstaat ignorieren, ist die künftige Entwicklung klar. Verstöße gegen das deutsche Glücksspielrecht wären ökonomisch wieder folgenlos und damit wieder an der Tagesordnung. Nach unserer Auffassung liegt, wenn nicht eine konkrete, zumindest aber eine sog. abstrakte Gefahr im verwaltungsrechtlichen Sinne vor. Eine solche Gefahrenlage zwingt nach unserer Auffassung die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder zum Einschreiten. Denn die gesetzgeberische Zielsetzung einen regulierten Glücksspielmarkt zu schaffen und somit den Spielerschutz zu gewährleisten, ist erheblich gefährdet. Sollten erstrittene Urteile „wertlos“ werden, ist dies verständlicherweise ein Grund für Verbraucher ihre Ansprüche nicht mehr einzuklagen. Damit werden einerseits Verstöße nicht mehr bekannt, andererseits hätten dann illegal agierende Glücksspielanbieter wieder einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber denjenigen, die sich an das Gesetz halten.

Sollten auch Sie Verluste aus illegalem Glücksspiel zu beklagen haben, sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. In dieser Geschichte ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen!

von Benedikt Nilges
Benedikt Nilges

Angestellter Rechtsanwalt

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4,6/5 Sterne (18 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen