Hinweis zur Nutzung von Altverlusten aus Spekulationsgeschäften
Die mit uns kooperierenden Steuerberater KBHT Kur & Partner erinnern daran, dass sich mit Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen geändert haben. Mit dieser Information möchten wir Sie erneut auf die Möglichkeiten hinweisen, die Altverluste aus Spekulationsgeschäften mit aktuellen Kapitalerträgen zu verrechnen.
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