17. Dezember 2018

Hohe Anforderungen an Identifizierung durch Blitzerfoto

Wenn man im Straßenverkehr mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurde, so gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit anwaltlicher Hilfe zu versuchen, dennoch ein Bußgeld zu vermeiden.

Die größten Chancen hat man dabei, wenn das gemachte Lichtbild von eher schlechter Qualität ist. Hier sollte man immer überprüfen, ob man tatsächlich auf dem Foto identifizierbar ist. Schließlich ist es zunächst einmal Aufgabe der Ordnungsbehörden, einem das Vergehen nachzuweisen. Gerade wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, welche die Kosten der Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid übernimmt, kann es sich lohnen, die Fahrereigenschaft zu bestreiten und es auf ein Sachverständigengutachten zur Identifizierung ankommen zu lassen.

Denn für eine Verurteilung muss das Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass derjenige, dem der Verstoß vorgeworfen wird, mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ die abgebildete Person auf dem Blitzerfoto ist.

Eine Sachverständigenfeststellung, dass ein Betroffener „höchstwahrscheinlich“ der Fahrer gewesen sei, genügt nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 22.06.2018 hingegen nicht für eine Verurteilung. Eine seitens eines Sachverständigen festgestellte hohe Wahrscheinlichkeit der Identität würde eine Verurteilung nicht alleine tragen, wenn das Foto eine schlechte Qualität aufweist. Davon ist auszugehen, wenn das Gericht Anlass gesehen hat, ein Sachverständigengutachten einzuholen, da sich daraus ergibt, dass das Lichtbild zur Identifizierung nur eingeschränkt geeignet war.

Es ergeben sich daher hohe Anforderungen an die Identifizierung durch ein Sachverständigengutachten. So wird in bestimmten Fällen die geforderte mit „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ nicht durch einen Sachverständigen feststellbar sein. Insbesondere wenn das Foto eine so schlechte Qualität hat, dass Teile des Gesichts nicht erkennbar sind.

Daher sollte man sich nach Erhalt eines Bußgeldbescheides oder eines Anhörungsbogens immer das beigefügte Bild ganz genau ansehen und prüfen, ob man dort wirklich eindeutig erkennbar ist. Zwar kann man davon ausgehen, dass das der Behörde vorliegende Bild in der Regel etwas besser ist. Doch lässt sich durch eine anwaltliche Beauftragung und durch Akteneinsicht seitens des Anwalts leicht feststellen, ob es sich lohnen kann, es auf eine Identifizierung durch einen Sachverständigen ankommen zu lassen.

Wenn Sie geblitzt wurden und einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie von uns prüfen lassen, ob die Qualität des Bildes die oben beschriebene Herangehensweise rechtfertigt oder ob sich möglicherweise ein anderer Ansatz anbietet. Wir beraten Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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