14. März 2026

Ich habe auf eine Mail reagiert, die aussah wie von der Volksbank und Geld verloren – hafte ich selbst oder muss die Bank erstatten?

Immer wieder geraten Bankkundinnen und Bankkunden ins Visier professioneller Internetbetrüger. Aktuell betrifft eine Betrugswelle insbesondere Kundinnen und Kunden von Volksbanken und Raiffeisenbanken. Die Täter versuchen dabei, über gefälschte Nachrichten an vertrauliche Zugangsdaten zum Onlinebanking zu gelangen. Für Betroffene kann dies schnell zu erheblichen finanziellen Schäden führen.

Viele Menschen fragen sich in dieser Situation: Muss ich den Schaden selbst tragen oder kann ich mein Geld zurückfordern? Die rechtliche Lage ist oft günstiger, als Betroffene zunächst vermuten. Es lohnt sich daher, den eigenen Fall sorgfältig prüfen zu lassen.

Wie die Täter vorgehen

Bei dieser Betrugsmasche erhalten Bankkundinnen und Bankkunden eine Nachricht, die scheinbar von ihrer Bank stammt. Häufig handelt es sich um eine E-Mail oder SMS, die optisch professionell gestaltet ist und typische Elemente der Bankkommunikation enthält. Logos, Farben und Formulierungen wirken authentisch und vermitteln den Eindruck einer offiziellen Mitteilung.

Inhaltlich wird meist behauptet, dass neue Sicherheitsvorgaben umgesetzt werden müssten oder dass eine Aktualisierung der Kundendaten erforderlich sei. Teilweise wird auch darauf hingewiesen, dass der Zugriff auf das Onlinebanking eingeschränkt werden könne, wenn die angebliche Aktualisierung nicht kurzfristig durchgeführt wird.

Empfänger werden anschließend aufgefordert, auf einen Link zu klicken. Dieser führt zu einer Internetseite, die einer echten Bankseite täuschend ähnlich sieht. Dort sollen Nutzer ihre Zugangsdaten zum Onlinebanking eingeben, teilweise auch TAN-Nummern oder weitere Sicherheitsinformationen.

Die eingegebenen Daten gelangen jedoch unmittelbar zu den Betrügern. Diese können anschließend versuchen, auf das Bankkonto zuzugreifen und unberechtigte Überweisungen vorzunehmen.

In manchen Fällen werden auch QR-Codes oder andere technische Tricks verwendet, um Nutzer auf gefälschte Internetseiten zu locken. Für viele Betroffene ist es im Moment der Handlung kaum erkennbar, dass sie gerade mit Kriminellen kommunizieren.

Warum viele Menschen auf solche Nachrichten reagieren

Die Täter nutzen gezielt psychologische Mechanismen aus. Häufig erzeugen die Nachrichten ein Gefühl von Dringlichkeit. Formulierungen wie „sofort erforderlich“, „Sicherheitsprüfung“ oder „sonst wird Ihr Konto eingeschränkt“ sollen dazu führen, dass Empfänger schnell handeln.

Gleichzeitig wird Vertrauen aufgebaut. Die Gestaltung der Nachrichten orientiert sich stark an echten Mitteilungen der Banken. Für viele Menschen wirkt die Nachricht deshalb zunächst glaubwürdig.

Hinzu kommt, dass die gefälschten Internetseiten oft sehr professionell gestaltet sind. Selbst technisch erfahrene Nutzer können Schwierigkeiten haben, den Betrug sofort zu erkennen.

Welche Rechte Betroffene nach einem solchen Betrug haben

Wenn über Ihr Bankkonto unberechtigte Überweisungen erfolgt sind, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie den Schaden selbst tragen müssen. Nach den gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverkehr sind Bankkunden grundsätzlich vor nicht autorisierten Zahlungsvorgängen geschützt.

Das bedeutet: Wird eine Zahlung durchgeführt, die Sie selbst nicht freigegeben haben, kann grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung gegen die Bank bestehen.

Entscheidend ist in solchen Fällen häufig die Frage, ob der Bankkunde grob fahrlässig gehandelt hat. Banken berufen sich in Streitfällen häufig darauf, dass Kundinnen und Kunden ihre Zugangsdaten nicht hätten eingeben dürfen.

Die rechtliche Bewertung ist jedoch keineswegs immer eindeutig. Gerade bei professionell gestalteten Phishing-Angriffen kann es im Einzelfall durchaus zweifelhaft sein, ob tatsächlich grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Deshalb lohnt sich eine juristische Prüfung des konkreten Sachverhalts.

Welche Schritte Betroffene jetzt ergreifen sollten

Wenn Sie vermuten, Opfer eines solchen Betrugs geworden zu sein, sollten Sie möglichst schnell handeln.

Informieren Sie sofort Ihre Bank und lassen Sie Ihr Onlinebanking sperren. Dadurch kann verhindert werden, dass weitere unberechtigte Transaktionen durchgeführt werden.

Überprüfen Sie außerdem Ihre Kontoauszüge sorgfältig auf ungewöhnliche Buchungen. Verdächtige Abbuchungen sollten Sie umgehend der Bank melden.

Sichern Sie möglichst viele Beweise. Speichern Sie E-Mails, Nachrichten, Screenshots der betreffenden Internetseite und andere relevante Informationen. Diese können später bei der rechtlichen Aufarbeitung wichtig sein.

Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Dies trägt zur Aufklärung der Tat bei und dokumentiert den Betrug.

Gerade wenn bereits Geld vom Konto abgeflossen ist, kann es sinnvoll sein, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Wie unsere Kanzlei Sie unterstützen kann

Unsere Kanzlei unterstützt Mandantinnen und Mandanten regelmäßig bei Fällen von Online-Banking-Betrug und Phishing.

Wir prüfen zunächst sorgfältig, ob die betreffenden Überweisungen tatsächlich unautorisiert waren und welche Ansprüche gegenüber der Bank bestehen können. Dabei wird insbesondere untersucht, ob Ihnen tatsächlich ein Vorwurf grober Fahrlässigkeit gemacht werden kann.

Anschließend übernehmen wir auf Wunsch die Kommunikation mit der Bank und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich durch. In vielen Fällen lassen sich bereits auf diesem Weg Lösungen erreichen.

Sollte eine Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht.

Unser Ziel ist es, Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend auszuschöpfen und den entstandenen Schaden möglichst zu begrenzen.

Kostenlose Erstberatung – lassen Sie Ihren Fall prüfen

Wenn Sie durch eine Phishing-Nachricht oder eine vergleichbare Betrugsmasche im Zusammenhang mit Ihrem Bankkonto geschädigt wurden, sollten Sie Ihre rechtliche Situation nicht ungeprüft lassen.

Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an. In diesem Gespräch erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall und erfahren, welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.

Einen Termin für die telefonische Erstberatung können Sie bequem online vereinbaren.

Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu prüfen und mögliche Ansprüche durchzusetzen.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.


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