15. Oktober 2018

Ihr Anspruch auf betriebliche Rente

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Leider wissen das viele Arbeitnehmer nicht.

Seit 2002 können folgende Personengruppen eine betriebliche Rente von ihrem Arbeitgeber verlangen:

  • Angestellte mit einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag
  • Auszubildende
  • Teilzeitkräfte
  • geringfügig Beschäftigte
  • Vorstände und Geschäftsführer

Beteiligung des Arbeitsgebers

Grundsätzlich werden die monatlichen Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge, die sogenannte „Entgeltumwandlung“, mit einem geringen Teil des Lohns des Arbeitnehmers gezahlt. Der Arbeitgeber kann sich hierbei an der betrieblichen Altersversorgung beteiligen. Verpflichtet ist er hierzu jedoch nicht.

Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass aufgrund der betrieblichen Altersvorsorge erhebliche Steuern eingespart werden können, da der ausgezahlte Lohn aufgrund des Abzuges für die betriebliche Altersvorsorge geringer ausfällt. Zusätzlich erhält der Beschäftigte später neben der gesetzlichen Rente eine betriebliche Rente.

Haftung des Arbeitsgebers bei Nichtgewährung der betrieblichen Rente

Sollten Sie in einem Unternehmen arbeiten, das auf eine Entgeltumwandlung gänzlich verzichtet und den Mitarbeitern keine entsprechenden Möglichkeiten einer zusätzlichen Altersversorgung anbietet oder diese gar blockiert, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Oftmals fällt diese Möglichkeit erst auf, wenn der Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb neu anfängt und von dem neuen Arbeitgeber ein Angebot bezüglich einer betrieblichen Rente erhält.

Haftung des Arbeitgebers bei Schlechtleistung

Da der Arbeitgeber bei der Gewährung der betrieblichen Altersvorsorge als Treuhänder auftritt, haftet er auch für die Auswahl eines schlechten Altersvorsorgeproduktes. Das bedeutet: Falls die vom Arbeitgeber abgeschlossene betriebliche Altersvorsorge Mängel im späteren Verlauf oder auch während der Zahlung der Altersvorsorge aufweist, besteht gegenüber dem Arbeitgeber grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch, die jeweiligen Mängel und Nachteile zu beheben und Schadensersatzzahlungen zu leisten.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin zu einer kostenlosen Erstberatung, wenn Sie in Ihrem Unternehmen keine betriebliche Altersvorsorge erhalten oder der Meinung sind, dass Ihre betriebliche Rente Mängel aufweist.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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