Illegale Abschalteinrichtung auch im Audi A6, A7 und A8 mit Abgasnorm EURO 5
Wie bereits vermutet werden konnte, nimmt der Abgasskandal auch bei Audi kein Ende. Mittlerweile wurde bekannt, dass auch die Modelle A6, A7 und A8 mit 3,0-l-Motor und der Abgasnorm EURO 5 eine illegale Abschalteinrichtung enthalten.
Fahrzeuge erkennen, ob sie sich auf dem Prüfstand befinden
In diesen Fahrzeugen ist eine Software verbaut, welche anhand des Lenkwinkels erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. In diesem Falle wird der Stickoxidausstoß erheblich reduziert. Beim Betrieb auf der Straße hingegen stößt das Fahrzeug erheblich mehr NOx aus.
Messungen haben ergeben, dass die Fahrzeuge im normalen Straßenbetrieb den gesetzlichen Grenzwert von 180 mg/km erheblich überschreiten. Beim Audi A7 beispielsweise liegt dieser über dem Neunfachen des zulässigen Wertes.
Nach Ansicht des Kraftfahrtbundesamtes handelt es sich bei dieser Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Im Dezember 2019 wurde daher ein Rückruf der betroffenen Fahrzeuge durch das Amt angeordnet. Audi hat inzwischen ein Softwareupdate entwickelt, welches nun auf die Fahrzeuge aufgespielt werden soll. Durch dieses sollen die Emissionen dauerhaft reduziert werden. Allerdings darf man skeptisch sein, ob die Abgaswerte dadurch tatsächlich signifikant gesenkt werden können. Auch ist noch unklar, ob das Update möglicherweise negative Auswirkungen auf den Motor hat.
Handlungsmöglichkeiten von Betroffenen
Wenn auch Sie von der erneuten Rückrufaktion mit der Bezeichnung 23X6 betroffen sind, müssen Sie sich nicht einfach von Audi auf das Update verweisen lassen. Vielmehr stehen Ihnen in diesem Fall Schadensersatzansprüche gegen Audi zu. Gerne helfen wir Ihnen dabei, diese durchzusetzen. Die Höhe Ihrer Ansprüche und die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall erörtern wir gerne mit Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.
Martina Bergmann
Angestellte Rechtsanwältin
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