12. November 2024

Illegales Online-Glücksspiel: wie sich Spieler strafbar machen

Die Teilnahme an Online-Glücksspielen nimmt immer mehr zu. Bei Spielern beliebt sind vor allem Plattformen wie Lottoland.de und Lottohelden.com. Denn auf diesen Websites können Spieler auf staatliche Lotterien wetten, ohne dass sie offiziell daran teilnehmen müssen. Doch was viele nicht wissen: Solche Angebote sind in Deutschland größtenteils illegal. Das heißt, auch wer an diesen „Zweitlotterien“ teilnimmt, macht sich potenziell strafbar.

Illegales Glücksspiel im Internet

Unter illegalem Glücksspiel versteht man Veranstaltungen, bei denen Spieler Geld einsetzen, um auf ein Ergebnis zu wetten, das entweder ganz oder teilweise vom Zufall bestimmt wird, und so einen Gewinn zu erzielen. Bekannte Glücksspiele sind Poker und Roulette aber auch Sportwetten und Lotterien.

Das Glücksspiel in Deutschland unterliegt den strengen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV). Als illegal gelten Glücksspiele, die ohne behördliche Erlaubnis durchgeführt werden oder die gegen gesetzliche Bestimmungen wie den GlüStV verstoßen. Organisatoren von illegalem Glücksspiel machen sich strafbar. So drohen für die Organisation eines öffentlichen Glücksspiels ohne behördliche Erlaubnis laut § 284 Strafgesetzbuch Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.

Online-Plattformen wie Lottoland.de und Lottohelden.com sind illegale Glücksspielanbieter und auch als „schwarze Lotterien“ bekannt. Die Anbieter besitzen keine deutsche Lizenz zur Durchführung von Glücksspielen und haben in vielen Fällen ihren Sitz im Ausland. Bei den angebotenen sog.  „Zweitlotterien“ nehmen die Spieler nicht direkt an einer offiziellen Lotterie teil, sondern wetten auf deren Ausgang. Das heißt einerseits, dass die Spieler keinen rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung ihrer Gewinne haben, andererseits, dass sie sich durch die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel (§ 285 StGB) strafbar machen können.

So machen Sie sich als Spieler potenziell strafbar

Unter Umständen können Teilnehmer an illegalem Glücksspiel sogar wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) belangt werden. Bei Geldwäsche wird illegal erlangtes Geld wieder in den legalen Finanzkreislauf eingeführt, mit dem Ziel, die illegale Herkunft zu verschleiern. Für diesen Prozess nutzen Kriminelle häufig illegale Glücksspiele, weil durch hohe Einsätze große Summen in Umlauf gebracht und im Falle eines Gewinns gewaschen werden können. Das heißt, dass auch für „normale“ Spieler, die Gefahr besteht, durch Online-Glücksspiel Gewinne zu erhalten, die aus illegalen Quellen stammen.

Laut § 261 StGB kann schon das fahrlässige Nicht-Erkennen der Herkunft von Geldern aus illegalen Aktivitäten als Geldwäsche ausgelegt werden. Eine solche Straftat kann mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Und das ist schnell geschehen, da beispielsweise Banken verpflichtet sind, ungewöhnliche Transaktionen den Strafverfolgungsbehörden zu melden.

Spieler sollten also nur Glücksspiel-Plattformen nutzen, die über eine gültige Lizenz verfügen. Anzeichen für ein legales Glücksspielangebot sind unter anderem der Einsatz strenger Sicherheitsvorkehrungen auf der Plattform, zum Beispiel sichere Zahlungsmethoden. Wer dennoch ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden gerät und der Teilnahme an illegalem Glücksspiel oder sogar der Geldwäsche beschuldigt wird, sollte zunächst die Aussage verweigern und sich umgehend anwaltlichen Beistand holen. In der Anwaltskanzlei Lenné vertreten wir Sie in einer solchen Situation gerne. Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich in einem kostenlosen Erstgespräch von uns beraten.

von Ulrike Frentzen
Ulrike Frentzen

Angestellte Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht

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