Immobiliendarlehen: So sparen Sie erneut durch Widerruf tausende von Euros!
Totgesagte leben länger. Erst vor wenigen Monaten unterband der Gesetzgeber das bis dahin erfolgreiche juristische Vorpreschen, mittels Widerruf neue und damit billigere Immobiliendarlehen zu erwirken. Motiviert durch kellertiefe Zinsen und ermöglicht durch Formulierungsfehler in der Widerrufsbelehrung, nutzten tausende von Kreditnehmern ihre Chance und widerriefen ihre Altverträge. Und das oftmals noch viele Jahre nach Abschluss.
Jetzt steht schon wieder ein Kreditinstitut im Fokus: Augenscheinlich enthalten viele Kreditverträge der Direktbank ING-Diba Formfehler, die wohl erneut einen unbegrenzten Widerruf möglich machen könnten. Zudem wären diese Verträge nicht von dem eingangs erwähnten Gesetz betroffen, da dieses nur für Baufinanzierungen gilt, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden.
Widerrufen und tausende Euro einsparen
Betroffene Kunden sollten unter anderem prüfen lassen, ob in ihren Verträgen mit dem Tochterunternehmen des niederländischen Finanzdienstleisters ING Groep die Pflichtangabe der „Vertragslaufzeit“ fehlt. Mit der obligatorischen Nennung der Vertragslaufzeit wird der Kunde darüber informiert, wie lange das Darlehen laufen würde, bis es, basierend auf den abgeschlossenen Konditionen des Vertrags wie anfängliche Tilgung und Zinssatz vollständig zurückgezahlt ist. Die ING-Diba weist zwar die Anschuldigungen zurück, aber in vielen ING-Diba-Verträgen steht lediglich die Dauer der Zinsfestschreibung. Dies ist aber eben nicht die Darlehenslaufzeit!
Bei einer beispielsweise anfänglichen Tilgung von einem Prozent liegt die Laufzeit, abhängig von der Darlehenshöhe, oftmals deutlich über den Zinsbindungsfristen von meist 5 bis 15 Jahren. Die Vertragslaufzeit ist eine Pflichtangabe. Fehlt eine solche Pflichtangabe in dem Vertrag, ist die Widerrufsfrist des Darlehens von regelmäßig 14 Tagen ungültig und die Altverträge sind deshalb auch heute noch widerrufbar. Und damit auch Einsparungen von oftmals tausenden von Euros.
Wenn auch Sie einen Immobiliendarlehensvertrag nach dem 10. Juni 2010 bei der ING-Diba abgeschlossen haben und viel Geld sparen möchten, dann prüfen wir gerne Ihren Vertrag auf Formfehler. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie mit unseren Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht einen für Sie kostenfreien Erstberatungstermin: 0214 - 90 98 400.
Alexander Münch
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.