In Köln drohen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge
Im November 2018 hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Stadt Köln ein Dieselfahrverbot erlassen muss, um die zu hohe Luftverschmutzung zu reduzieren.
Die Stadt Köln erstellte daraufhin einen Luftreinhalteplan. Mit verschiedenen Maßnahmen, unter anderem einem Durchfahrverbot für bestimmte LKW, sollte erreicht werden, dass die vorgeschriebenen EU-Grenzwerte auch ohne generelle Dieselfahrverbote eingehalten werden.
OVG NRW: Luftreinhalteplan nicht ausreichend
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat nun entschieden, dass dieser Luftreinhalteplan nicht ausreichend ist und auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm EURO 5 und älter erlassen werden müssen, um die Luftverschmutzung an bestimmten Messstellen zu verringern.
Nach Auffassung des OVG müssten diese Fahrverbote zumindest für einzelne Straßen gelten, auf denen die Stickstoffdioxidwerte oberhalb der Grenzwerte liegen. Zwar ist es noch möglich, dass die Stadt Köln die Fahrverbote doch noch irgendwie umgehen kann – sicher ist das aber nicht.
Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen?
Wenn Sie ein älteres Dieselfahrzeug fahren und verhindern möchten, dass auch Sie von den Fahrverboten betroffen sind, sollten Sie nun schnell handeln.
Sofern Ihr Fahrzeug von dem sogenannten Abgasskandal betroffen ist, besteht die Möglichkeit, dass Sie gegen den Hersteller des Fahrzeuges, beispielsweise VW, vorgehen. Mit der Option, das Fahrzeug an VW zurückzugeben und dafür einen erheblichen Teil des Kaufpreises erstattet zu bekommen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Darlehen finanziert haben, ist unter Umständen eine Rückabwicklung des Vertrags möglich. Oftmals sind die Darlehensverträge der Banken fehlerhaft, sodass diese auch Jahre später noch widerrufen werden können.
Im Rahmen eines kostenlosen Erstberatungsgespräches können wir gerne über Ihre individuellen Möglichkeiten sprechen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin bei uns.
Martina Bergmann
Angestellte Rechtsanwältin
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