19. Mai 2016

Individualbeitrag: Auch OLG Düsseldorf verurteilt Targobank

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält den "einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag", den die Targobank in vielen Krediten berechnet, für unzulässig. Kunden können ihr Geld zurückfordern.

Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen hier in unserem Artikel. Auch einen Musterbrief gibt es zum kostenlosen Download.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist hier im Volltext abrufbar. Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Wir sind optimistisch, dass die Targobank auch dort verurteilt werden wird.

Wenn Sie einen Kreditvertrag mit der Targobank abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob Sie einen "einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag" bezahlen mussten. Sie finden den Betrag meist auf Seite 1 des Vertrages neben dem Zinssatz und Ihrem Kreditbetrag.

Fordern Sie diesen Betrag dann zunächst selbst mit unserem Musterbrief zurück. Erstattet die Bank Ihnen Ihr Geld nicht, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne!

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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